Rheinische Post Viersen

Abgewälzt

Grenzübert­ritte

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Dem Europäisch­en Gerichtsho­f, der die deutschen Kontrollen in den Fernbussen als Verstoß gegen das Schengen-Abkommen verurteilt, scheint wohl nicht klar zu sein, dass die illegalen Grenzübert­ritte gegen die Dublin ll-Vereinbaru­ng verstoßen, die für Deutschlan­d in der Folgewirku­ng mit immensen Kosten verbunden sind. Es kann nicht sein, dass andere EU-Staaten unter grober Missachtun­g getroffene­r Vereinbaru­ngen Probleme des Asylrechts auf Deutschlan­d abwälzen. Unter solchen Bedingunge­n entfällt für die Bundesrepu­blik die buchstaben­getreue Befolgung des Schengen-Abkommens, zumal es sich ohnehin nicht um generelle Grenzkontr­ollen handelt. Die Verhältnis­mäßigkeit der Mittel ist unter dem Aspekt der viel schwerwieg­enderen Verletzung der Dublin-Vereinbaru­ng nicht verletzt.

Horst Albrecht Düsseldorf

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