Abgewälzt
Grenzübertritte
Dem Europäischen Gerichtshof, der die deutschen Kontrollen in den Fernbussen als Verstoß gegen das Schengen-Abkommen verurteilt, scheint wohl nicht klar zu sein, dass die illegalen Grenzübertritte gegen die Dublin ll-Vereinbarung verstoßen, die für Deutschland in der Folgewirkung mit immensen Kosten verbunden sind. Es kann nicht sein, dass andere EU-Staaten unter grober Missachtung getroffener Vereinbarungen Probleme des Asylrechts auf Deutschland abwälzen. Unter solchen Bedingungen entfällt für die Bundesrepublik die buchstabengetreue Befolgung des Schengen-Abkommens, zumal es sich ohnehin nicht um generelle Grenzkontrollen handelt. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist unter dem Aspekt der viel schwerwiegenderen Verletzung der Dublin-Vereinbarung nicht verletzt.
Horst Albrecht Düsseldorf