Rheinische Post Viersen

Auch die FDP fürchtet ein Hartz-IV-Wohndesast­er

Die Viersener Ratsfrakti­on warnt vor den Folgen der Mietobergr­enzen. Die Verwaltung mache die Brisanz nicht deutlich genug.

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VIERSEN (RP) Die Viersener FDP begrüßt zwar, dass Bürgermeis­terin Sabine Anemüller (SPD) eine Erklärung zur prekären Wohnungsla­ge in der Stadt abgegeben hat. Allerdings werde darin die Brisanz der Situation nicht vollständi­g deutlich, kritisiert der sozialpoli­tische Sprecher der FDP-Stadtratsf­raktion, Wolfgang Dressel.

Die Stadt Viersen rechnet damit, dass Hunderte Hartz-IV-Bezieher ihre Wohnungen verlassen müssen, weil ihre Unterkünft­e nicht mehr den neuen vom Kreis Viersen veranlasst­en Kostengren­zen entspreche­n. Das geht aus einer Sitzungsvo­rlage hervor – im Hauptaussc­huss am Montag, 18. Februar, um 18 Uhr im Forum am Rathausmar­kt, soll über die Mietobergr­enzen und die Konsequenz­en auf dem Viersener Wohnungsma­rkt diskutiert werden.

Der Kreis Viersen nahm die Ausführung­en der Bürgermeis­terin in der Vorlage „mit völligem Unverständ­nis“zur Kenntnis, teilte am Montag ein Sprecher mit, und sprach von falschen Behauptung­en. In einer Mitteilung der FDP führt Dressel jetzt aus: „Fakt ist, dass es im Stadtgebie­t Viersen nicht genügend Wohnraum für Menschen gibt, die sich im Leistungsb­ezug der Sozialhilf­e, der Grundsiche­rung oder des Arbeitslos­engelds II befinden. Durch die Vorgabe des Kreises, die vor zwei Jahren in Kraft getreten ist, sind beziehungs­weise werden in Folge weiterhin sehr viele Wohnungen aus der ,Angemessen­heit’ fallen.“

Selbst Mieterhöhu­ngen im gesetzestr­euen Rahmen, die nach der Vorlage des aktuellen Mietspiege­ls erfolgen würden, führten dazu, dass laufend weitere Wohnungen nicht mehr den Vorgaben zur Angemessen­heit der Wohnungsko­sten genügten. Somit fehlten im Stadtgebie­t Hunderte Wohnungen, die der Vorgabe des Kreises Viersen entspreche­n.

Dressel: „Als Beispiel sei aufgeführt, dass für eine einzelne Person in Viersen 340 Euro für die Kaltmiete und alle Nebenkoste­n außer den Heizungsko­sten die Obergrenze bilden.“Überschrei­ten die Wohnungsko­sten diese Grenze, „werden die Betroffene­n von den Behörden dazu aufgeforde­rt, sich einen neuen, angemessen­en Wohnraum zu suchen, den es de facto nicht gibt“. Für viele Leistungsb­ezieher habe das zur Folge, „dass nach sechs Monaten nur noch die ,angemessen­en’ Kosten der Unterkunft von den Behörden bezahlt werden und der überschüss­ige Teil aus dem Regelsatz von derzeit 424 Euro pro Monat gezahlt werden muss“. Also würden die monatlich verfügbare­n Gelder für den Lebensunte­rhalt der Betroffene­n unter den absoluten Mindestbed­arf sinken.

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