Auch die FDP fürchtet ein Hartz-IV-Wohndesaster
Die Viersener Ratsfraktion warnt vor den Folgen der Mietobergrenzen. Die Verwaltung mache die Brisanz nicht deutlich genug.
VIERSEN (RP) Die Viersener FDP begrüßt zwar, dass Bürgermeisterin Sabine Anemüller (SPD) eine Erklärung zur prekären Wohnungslage in der Stadt abgegeben hat. Allerdings werde darin die Brisanz der Situation nicht vollständig deutlich, kritisiert der sozialpolitische Sprecher der FDP-Stadtratsfraktion, Wolfgang Dressel.
Die Stadt Viersen rechnet damit, dass Hunderte Hartz-IV-Bezieher ihre Wohnungen verlassen müssen, weil ihre Unterkünfte nicht mehr den neuen vom Kreis Viersen veranlassten Kostengrenzen entsprechen. Das geht aus einer Sitzungsvorlage hervor – im Hauptausschuss am Montag, 18. Februar, um 18 Uhr im Forum am Rathausmarkt, soll über die Mietobergrenzen und die Konsequenzen auf dem Viersener Wohnungsmarkt diskutiert werden.
Der Kreis Viersen nahm die Ausführungen der Bürgermeisterin in der Vorlage „mit völligem Unverständnis“zur Kenntnis, teilte am Montag ein Sprecher mit, und sprach von falschen Behauptungen. In einer Mitteilung der FDP führt Dressel jetzt aus: „Fakt ist, dass es im Stadtgebiet Viersen nicht genügend Wohnraum für Menschen gibt, die sich im Leistungsbezug der Sozialhilfe, der Grundsicherung oder des Arbeitslosengelds II befinden. Durch die Vorgabe des Kreises, die vor zwei Jahren in Kraft getreten ist, sind beziehungsweise werden in Folge weiterhin sehr viele Wohnungen aus der ,Angemessenheit’ fallen.“
Selbst Mieterhöhungen im gesetzestreuen Rahmen, die nach der Vorlage des aktuellen Mietspiegels erfolgen würden, führten dazu, dass laufend weitere Wohnungen nicht mehr den Vorgaben zur Angemessenheit der Wohnungskosten genügten. Somit fehlten im Stadtgebiet Hunderte Wohnungen, die der Vorgabe des Kreises Viersen entsprechen.
Dressel: „Als Beispiel sei aufgeführt, dass für eine einzelne Person in Viersen 340 Euro für die Kaltmiete und alle Nebenkosten außer den Heizungskosten die Obergrenze bilden.“Überschreiten die Wohnungskosten diese Grenze, „werden die Betroffenen von den Behörden dazu aufgefordert, sich einen neuen, angemessenen Wohnraum zu suchen, den es de facto nicht gibt“. Für viele Leistungsbezieher habe das zur Folge, „dass nach sechs Monaten nur noch die ,angemessenen’ Kosten der Unterkunft von den Behörden bezahlt werden und der überschüssige Teil aus dem Regelsatz von derzeit 424 Euro pro Monat gezahlt werden muss“. Also würden die monatlich verfügbaren Gelder für den Lebensunterhalt der Betroffenen unter den absoluten Mindestbedarf sinken.