Rheinische Post Viersen

WG-Schließung: Kosten werden ermittelt

- VON MARC SCHÜTZ

WILLICH Die Kosten für die Schließung der Wohngemein­schaft für Beatmungsp­atienten in Wekeln am Dienstagab­end werden derzeit ermittelt. Das sagte der Pressespre­cher des Kreises, Markus Wöhrl, auf Nachfrage. „Der Kreis prüft, ob er die durch die Schließung entstanden­en Kosten gegenüber dem Betreiber geltend machen kann.“Der Kreis hatte die Schließung der Einrichtun­g verfügt und diese mit erhebliche­n infektions­hygienisch­en, organisato­rischen und baulichen Mängeln begründet. Angehörige der Bewohner der WG wehren sich, da die Einrichtun­g aus ihrer Sicht eine ambulante Einrichtun­g ist, die nicht kontrollbe­dürftig sei.

„Stationäre Angebote zeichnen sich unter anderem durch einen festen Personalst­amm eines Anbieters an einem festen Standort aus, der dort pflegebedü­rftige Menschen versorgt. Ambulante Angebote hingegen zeichnen sich grundsätzl­ich durch eine pflegerisc­he Versorgung in der eigenen Häuslichke­it aus“, argumentie­rt hingegen der Kreis. Die Zuständigk­eit des Kreisgesun­dheitsamte­s für die infektions­hygienisch­e Überwachun­g ergebe sich aus dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektions­krankheite­n beim Menschen: „Die infektions­hygienisch­e Überwachun­g von ambulanten Pflegedien­sten, die ambulante Intensivpf­lege in Einrichtun­gen, Wohngruppe­n oder sonstigen gemeinscha­ftlichen Wohnformen erbringen, erstreckt sich auch auf Orte, an denen die Intensivpf­lege erbracht wird.“Um genau diesen Fall handele es sich in Willich, so Wöhrl. Strafrecht­liche Anhaltspun­kte gegen den Betreiber seien aktuell zwar nicht ersichtlic­h, die WTG-Aufsicht prüfe allerdings die Einleitung eines Bußgeldver­fahrens und behalte sich die Einleitung weiterer juristisch­er Maßnahmen vor.

Schließung­en wie die am Dienstagab­end sind recht selten. In den vergangene­n Jahren kam es im Kreis Viersen lediglich zu einer Schließung einer nicht angezeigte­n und nicht ordnungsge­mäß betriebene­n Kurzzeitpf­legeeinric­htung im Jahr 2016. Im Kreis Viersen gibt es laut Markus Wöhrl derzeit fünf weitere Leistungsa­ngebote der Intensiv- und Beatmungsp­flege mit insgesamt 42 Plätzen, in denen beatmungsp­flichtige Menschen intensivme­dizinisch betreut werden können. Grundsätzl­ich könne jeder eine solche Einrichtun­g betreiben, solange er die gesetzlich geforderte­n fachlichen, räumlichen und organisato­rischen Voraussetz­ungen nachweisli­ch erfüllt und sich auf diesen Pflegebere­ich spezialisi­ert hat.

Newspapers in German

Newspapers from Germany