Prozess: Ausweis wird geprüft
VIERSEN/MÖNCHENGLADBACH (eva) Im Prozess wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung haben sich laut Kammer „Dinge ereignet“: So sei von der Familie des Angeklagten, der einen Mitbewohner in einer Viersener Asylunterkunft angegriffen haben soll und sich vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten muss, ein Dokument übermittelt worden: Darauf seien der Name und das später durch den Angeklagten abgeänderte Geburtsdatum benannt, das Foto weise ein „große Ähnlichkeit“mit dem Angeklagten auf. Zu klären sei, ob es ein algerischer Lichtbildausweis sei. Es fehlen Unterschrift und Behördenstempel – dies stehe im Widerspruch zu dem Ausweis, der auf der Webseite der algerischen Botschaft abgebildet sei. Dies begründet der Angeklagte damit, dass dies vermutlich der biometrische Ausweis sei. Als der vermeintlich 23-Jährige 2014 ausgewandert sei, sei der alte Ausweis gültig gewesen. Erstmals sprach er von einem Pass. Auf Nachfrage erklärt er, dieser sei ihm auf seiner Flucht bei der Schiffsreise nach Spanien ins Wasser gefallen. Dort hätte er sich nicht ausweisen müssen.