Rheinische Post Viersen

Anti-Rechts-Demo: Polizei durfte nicht ohne Anlass filmen

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GELSENKIRC­HEN (dpa) Das durchgängi­ge Filmen einer Demonstrat­ion gegen rechte Gewalt in Dortmund im September 2016 durch die Polizei war rechtswidr­ig. Dies hat das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen am Dienstag entschiede­n. Es gab damit der Klage der Demo-Anmelderin gegen das Land Nordrhein-Westfalen statt. Das Land hatte die Beobachtun­g aus Gründen der Einsatzlei­tung für erforderli­ch und zulässig gehalten. Es habe keine Aufzeichnu­ng der Bilder stattgefun­den. Dies sei per Twitter auch öffentlich mitgeteilt worden, hatte das Land argumentie­rt. Die Polizei Dortmund will nach Angaben eines Sprechers nun die Urteilsbeg­ründung abwarten und dann entscheide­n, ob sie Berufung einlegen will. Das Filmen von Demonstrat­ionen sei nur unter ganz engen rechtliche­n Voraussetz­ungen zulässig, stellte das Gericht nach Angaben eines Sprechers fest. So müssten tatsächlic­he Anhaltspun­kte dafür vorliegen, dass Gefahr von der Demo ausgehe.

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