Anti-Rechts-Demo: Polizei durfte nicht ohne Anlass filmen
GELSENKIRCHEN (dpa) Das durchgängige Filmen einer Demonstration gegen rechte Gewalt in Dortmund im September 2016 durch die Polizei war rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag entschieden. Es gab damit der Klage der Demo-Anmelderin gegen das Land Nordrhein-Westfalen statt. Das Land hatte die Beobachtung aus Gründen der Einsatzleitung für erforderlich und zulässig gehalten. Es habe keine Aufzeichnung der Bilder stattgefunden. Dies sei per Twitter auch öffentlich mitgeteilt worden, hatte das Land argumentiert. Die Polizei Dortmund will nach Angaben eines Sprechers nun die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob sie Berufung einlegen will. Das Filmen von Demonstrationen sei nur unter ganz engen rechtlichen Voraussetzungen zulässig, stellte das Gericht nach Angaben eines Sprechers fest. So müssten tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Gefahr von der Demo ausgehe.