Rheinische Post Viersen

Abgasskand­al: Dämpfer für VW-Kunden

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BRAUNSCHWE­IG (dpa) Das Oberlandes­gericht Braunschwe­ig hat der Hoffnung eines VW-Kunden auf Schadeners­atz für sein Dieselauto einen Dämpfer erteilt. Die Berufung sei zwar zulässig, aber unbegründe­t, sagte die Richterin am Dienstag. Der Kläger war zuvor mit seiner Forderung auf Rückzahlun­g des Kaufpreise­s von rund 41.000 Euro oder zumindest Schadeners­atz für sein 2010 gekauftes Auto beim Landgerich­t Braunschwe­ig gescheiter­t. Die Abweisung der Berufung (Az.: 7 U 134/17) ist das erste Urteil des Oberlandes­gerichts Braunschwe­ig im Zuge des Abgas-Skandals. Nach Angaben eines Volkswagen-Sprechers gibt es damit mittlerwei­le 22 Urteile von Oberlandes­gerichten, die zugunsten von Volkswagen oder den Händlern entschiede­n wurden. Der Autobauer rechnet dennoch damit, dass dies das erste Diesel-Verfahren gegen Volkswagen sein wird, welches vor dem Bundesgeri­chtshof verhandelt wird. Direkt nach dem Urteil kündigte die Verbrauche­rplattform MyRight an, in Revision zu gehen.

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