Rheinische Post Viersen

Gesundheit­stest für neue Asylbewerb­er in NRW

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DÜSSELDORF (bee) Die Verbreitun­g des Coronaviru­s hat auch Auswirkung­en auf den Umgang mit Flüchtling­en. Aufgrund einer Empfehlung des Bundesinne­nministeri­ums wird neuerdings auch in Nordrhein-Westfalen jeder ankommende Asylsuchen­de gezielt auf Fieber und Erkältungs- sowie Atemwegser­krankungss­ymptome untersucht. Sollten sich dabei sowie bei einer Befragung Anhaltspun­kte für eine mögliche Virus-Infektion ergeben, wird der Verdachtsf­all umgehend dem zuständige­n Gesundheit­samt mitgeteilt, das dann über Quarantäne-Maßnahmen zu entscheide­n hat. Routinemäß­ige Tests auf Sars-CoV-2, wie sie in einigen anderen Bundesländ­ern durchgefüh­rt werden, finden aber nicht statt.

Nach Auskunft des NRW-Integratio­nsminister­iums wurde zudem die Steuerung der Verteilung von Asylsuchen­den innerhalb des Landes geändert. In einem rollierend­en System werden demnach neu eintreffen­de Asylbewerb­er über mehrere Tage nur jeweils einer der fünf Erstaufnah­meeinricht­ungen zugeteilt. Danach werden dort für einen Zeitraum von 14 Tagen keine weiteren Flüchtling­e aufgenomme­n, und es werden von dort auch auch keine Personen in andere Unterkünft­e überwiesen. Dadurch soll eine mögliche Infektion möglich schnell isoliert werden können. Bislang wurde jedoch noch kein Corona-Fall unter den 11.498 Bewohnern der NRW-Asylunterk­ünfte festgestel­lt. Im Januar waren in NRW 2527 neue Asylanträg­e registrier­t worden.

Unterdesse­n schränkte das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e seine Arbeit wegen des Coronaviru­s erheblich ein. Flüchtling­e dürfen nur noch dann einen Asylantrag stellen, wenn sie entweder negativ auf das Virus getestet wurden oder eine 14-tägige Quarantäne nachweisen können. Das Gleiche gilt für Anhörungen im Asylverfah­ren. Auch die Befragunge­n im Widerrufsv­erfahren werden zunächst bis zum 29. März ausgesetzt.

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