Gesundheitstest für neue Asylbewerber in NRW
DÜSSELDORF (bee) Die Verbreitung des Coronavirus hat auch Auswirkungen auf den Umgang mit Flüchtlingen. Aufgrund einer Empfehlung des Bundesinnenministeriums wird neuerdings auch in Nordrhein-Westfalen jeder ankommende Asylsuchende gezielt auf Fieber und Erkältungs- sowie Atemwegserkrankungssymptome untersucht. Sollten sich dabei sowie bei einer Befragung Anhaltspunkte für eine mögliche Virus-Infektion ergeben, wird der Verdachtsfall umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt, das dann über Quarantäne-Maßnahmen zu entscheiden hat. Routinemäßige Tests auf Sars-CoV-2, wie sie in einigen anderen Bundesländern durchgeführt werden, finden aber nicht statt.
Nach Auskunft des NRW-Integrationsministeriums wurde zudem die Steuerung der Verteilung von Asylsuchenden innerhalb des Landes geändert. In einem rollierenden System werden demnach neu eintreffende Asylbewerber über mehrere Tage nur jeweils einer der fünf Erstaufnahmeeinrichtungen zugeteilt. Danach werden dort für einen Zeitraum von 14 Tagen keine weiteren Flüchtlinge aufgenommen, und es werden von dort auch auch keine Personen in andere Unterkünfte überwiesen. Dadurch soll eine mögliche Infektion möglich schnell isoliert werden können. Bislang wurde jedoch noch kein Corona-Fall unter den 11.498 Bewohnern der NRW-Asylunterkünfte festgestellt. Im Januar waren in NRW 2527 neue Asylanträge registriert worden.
Unterdessen schränkte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Arbeit wegen des Coronavirus erheblich ein. Flüchtlinge dürfen nur noch dann einen Asylantrag stellen, wenn sie entweder negativ auf das Virus getestet wurden oder eine 14-tägige Quarantäne nachweisen können. Das Gleiche gilt für Anhörungen im Asylverfahren. Auch die Befragungen im Widerrufsverfahren werden zunächst bis zum 29. März ausgesetzt.