Geld zurück
Reisegutscheine
Wenn eine Reise gebucht wird, muss man meistens die Flüge sofort bezahlen. Ansonsten muss man 30 Prozent Anzahlung leisten. Häufig schon zwölf und mehr Monate im Voraus. Man gibt also dem Veranstalter einen zinslosen Kredit. Und dieses Geld ist, wie man inzwischen weiß, noch nicht einmal abgesichert. Der sogenannte Sicherungsschein reicht vorne und hinten nicht aus. Inzwischen sind alle Reisen aus bekannten Gründen abgesagt worden. Der Reisende kann dafür nichts. Die Veranstalter sind geneigt, das vorausgezahlte Geld einzubehalten, zinslos versteht sich. Der Kunde kann ja einen Gutschein erhalten und irgendwann damit eine andere Reise buchen. Eventuell 2021. Davon hat der Kunde nichts. Er braucht sein Geld zurück, um eine andere Reise zu buchen, mit dem Veranstalter seiner Wahl. Anders geht es nicht. Wir Reisende fordern unser Geld zurück!
Jürgen Reich Kaarst
Bett und möchte einschlafen – was zunehmend schwerfällt. Es gibt leider noch keine Statistik die besagt, wie viele Menschen dadurch noch zusätzlich krank werden.
Ich schaue mir schon länger keine Talks und Spezials über Corona mehr an. Die Nachrichten nur noch sehr selten. Aber was ich mache, jeden Abend: Nach 18.30 Uhr lese ich die von der RP gesendeten Berichte „Der Abend“, „Stimme des Westens“und „Total Lokal“. Dort erfahre ich alles was ich wissen muss, kurz und ehrlich. Was aber nicht oft genug erwähnt wird: Danke! Danke für die „Kämpfer“an vorderster Front. So wollen wir hoffen, dass die schwere Zeit bald vorbei ist. Wie sagt der Rheinländer: Et kütt wie et kütt und et ess noch immer joot jejange.
Heinz Willi Kleinen Mönchengladbach