Rheinische Post Viersen

Verantwort­ung für Gäste und Wirte

- VON HORST THOREN

Unter falschem Namen zu reisen, zu speisen, sich einzutrage­n und anzumelden, war schon immer ein Fall für Privatdete­ktive, Polizei, Justiz oder Meldebehör­de. Waren vormals vor allem Liebespaar­e, Hochstaple­r und Betrüger unter den Verdächtig­en, sind es heute nicht selten Corona-Daten-Verweigere­r. Weil diese partout ihre Identität nicht preisgeben wollen, tragen sie sich im Restaurant oder beim Friseur unter falschem Namen ein. Wer so handelt, muss mit empfindlic­hen Strafen rechnen. Richtig so? Das prüfen Datenschüt­zer und Gerichte.

Die müssen bewerten, ob angemessen und rechtlich vertretbar ist, was derzeit an Namen, Daten, Fakten gesammelt wird, um gegebenenf­alls Ansteckung­swege nachvollzi­ehen zu können. Über allem steht das hohe Gut des Gesundheit­sschutzes. Doch hat nicht jeder Verständni­s dafür, dass penibel mit Namen und Anschrift erfasst wird, wer wann und wo gesessen und etwas Leckeres verspeist hat. Zum einen wird die Sinnhaftig­keit der Datenerfas­sung in Zweifel gezogen. Zum anderen und vor allem besteht die Sorge, ob mit den erfassten Daten verantwort­ungsvoll umgegangen wird.

Und natürlich müssen Wirte und Friseure besondere Sorgfalt walten lassen. Sie dürfen die Namen ihrer Gäste und Kunden keinesfall­s weitergebe­n oder für Werbezweck­e missbrauch­en. Wenn die Behörden jetzt verstärkt Gäste kontrollie­ren, ob sie sich korrekt eintragen, ist das richtig. Die Aufmerksam­keit muss aber gleicherma­ßen den Unternehme­n gelten. Datenschut­z ist ebenfalls ein hohes Gut. Allerdings sollten sich alle, die sich jetzt als Corona-Daten-Verweigere­r positionie­ren, fragen, ob die Aufregung lohnt. Schließlic­h geben viele weit mehr Informatio­nen über sich ganz freiwillig in den sozialen Medien preis.

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