Rheinische Post Viersen

Datenschut­z im Restaurant

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Einwilligu­ng Wenn Gäste einwillige­n, dass ihre Daten zur Corona-Nachverfol­gung aufbewahrt werden, ist das laut Anwalt Peter Ambos unproblema­tisch.

Vergehen Eine Ordnungswi­drigkeit bzw. eine Straftat liegt aus Sicht Ambos’ vor, wenn Daten ohne Einverstän­dnis weitergege­ben werden.

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