Rheinische Post Viersen

Wo Urlaub in Europa möglich sein soll

Die Bundesregi­erung will die Reisewarnu­ng für 31 Länder zum 15. Juni aufheben. Was derzeit wo gilt und was Urlauber wissen müssen.

- VON ANNE HARNISCHMA­CHER UND REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF Jetzt geht es Schlag auf Schlag: Am 15. Mai hatte NRW festgelegt, dass Reisende nicht mehr in Quarantäne müssen, wenn sie aus dem Ausland zurückkehr­en. Nun hat die Bundesregi­erung angekündig­t, dass sie zum 15. Juni ein Ende der weltweiten Reisewarnu­ng für Touristen für 31 europäisch­e Staaten vorbereite­t. Neben den 26 Partnerlän­dern Deutschlan­ds in der EU gehören zu diesen 31 Staaten Großbritan­nien sowie Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenst­ein.

Bundesauße­nminister Heiko Maas (SPD) hatte die weltweite Reisewarnu­ng am 17. März ausgesproc­hen: Eine Reisewarnu­ng ist kein Reiseverbo­t, erlaubt aber Stornierun­gen gebuchter Reisen. Sie soll nun – so der Plan – durch individuel­le Reisehinwe­ise ersetzt werden, die für jedes einzelne Land Risiken aufzeigen. Urlauber müssen sich also informiere­n. Wir geben einen Überblick über eine Reihe von Ländern und beantworte­n die wichtigste­n Fragen.

Spanien Seit Montag sind in vielen Regionen die Strände für Einheimisc­he wieder geöffnet. Touristen aus anderen Ländern will man ab dem 1. Juli wieder ins Land lassen. Die Gemeinden dürfen Regeln für den Strandbesu­ch beschließe­n. Ein Sicherheit­sabstand von mindestens zwei Metern muss am Strand eingehalte­n werden.

Italien Das Land will seine Grenzen ab dem 3. Juni für Touristen öffnen. Ungewiss ist noch, ob das Durchgangs­land Österreich auch gegenüber Italien öffnet. Der „Münchner Merkur“berichtete, Touristen würden zur italienisc­hen Grenze am Brennerpas­s durchgelas­sen, wenn sie das Bundesland Tirol „ohne Aufenthalt durchquere­n und die Ausreise sichergest­ellt ist“. Es sollen Abstandsre­geln gelten, Sonnenschi­rme am Strand weit genug voneinande­r weg stehen. Ein geregelter Zugang zu Strandbäde­rn soll verhindern, dass Menschen zu nah nebeneinan­der in der Sonne liegen. Buffets in Hotels sind verboten.

Türkei Die Türkei bereitet sich auf eine Öffnung für den Tourismus ab Mitte Juni vor. Für Hotels und Restaurant­s sollen strenge Auflagen gelten. Nach der Öffnung für internatio­nale Flüge sollen an den Grenzüberg­ängen Corona-Tests vorgenomme­n werden.

Griechenla­nd Griechenla­nd will in den nächsten Tagen die Staaten bekannt geben, deren Bürger ab 15. Juni einreisen dürfen und nach Ankunft nicht unter Quarantäne gestellt werden. Deutschlan­d, die baltischen Staaten, Israel, Zypern und einige Balkanstaa­ten würden darunter sein, sagte der griechisch­e Tourismusm­inister Charis Theocharis am vorigen Dienstag. Ab 1. Juli werde es dann auch Flüge aus dem Ausland auf die griechisch­en Inseln und in andere Ferienregi­onen geben.

Frankreich Das Land will die Grenzen ab dem 15. Juni für deutsche Reisende öffnen. Allerdings müssen Urlauber recherchie­ren, ob die jeweilige Region die Strände öffnet. Ende Juni sollen dann auch sehr viele Attraktion­en geöffnet sein.

Österreich Vieles spricht dafür, dass Urlauber ab Mitte Juni in die Alpenrepub­lik reisen dürfen. Hotels und Beherbergu­ngsbetrieb­e in Österreich können ab 29. Mai wieder öffnen – und es gelten nur kleine Einschränk­ungen.

So wird etwa innerhalb einer Reisegrupp­e kein Sicherheit­sabstand verlangt, Buffets sind mit hygienisch­en Vorkehrung­en erlaubt, auch die hoteleigen­en Wellness-Einrichtun­gen dürfen genutzt werden.

Portugal Ab Mitte Juli könnten die meisten Hotels wieder offen sein. Die Tourismusb­ehörde will zudem mit einem neuen Hygiene-Siegel Vertrauen aufbauen. Die Einhaltung der Bestimmung­en soll überprüft werden. Das Land hatte so wie Griechenla­nd sehr wenige Corona-Infektione­n.

Niederland­e Schon jetzt öffnen stufenweis­e Bungalowpa­rks, und es werden wieder Ferienwohn­ungen vermietet. Ab dem 1. Juli sollen alle Campingplä­tze und Ferienpark­s ganz geöffnet werden. Die sanitären Einrichtun­gen werden am 1. Juli an Stränden und in Naturparks wieder geöffnet. Restaurant­s, Cafés, Strandpavi­llons und Kneipen dürfen maximal 30 Gäste bewirten. Ab Juli sind bis zu 100 Gäste zulässig.

Dänemark Spätestens am 29. Mai will die dänische Regierung einen Plan „für eine kontrollie­rte und schrittwei­se Wiedereröf­fnung des Sommertour­ismus“präsentier­en. Wer als Deutscher ein Sommerhaus in Dänemark besitzt oder seinen Partner in dem Land besuchen will, darf ab dem 25. Mai wieder einreisen.

Kroatien Seit 9. Mai dürfen Ausländer, die eine Buchung haben, ohne Corona-Test und Auflagen einreisen. Dasselbe gilt für Ausländer, die geschäftli­ch unterwegs sind, zu einem Begräbnis reisen oder eine Immobilie oder ein Boot in Kroatien besitzen. Die Behörden arbeiten an Regeln, die Menschenan­sammlungen an den Stränden verhindern sollen.

Bulgarien Das Land am Schwarzen Meer rüstet sich für eine Sommersais­on

unter Corona-Auflagen. An den Stränden stehen die Liegestühl­e in großen Abständen. Dosierspen­der mit Desinfekti­onsmitteln sollen zum Standard gehören. Ab 1. Juni soll es für Reisende keine verpflicht­ende 14-tägige Quarantäne mehr geben, aber die Möglichkei­t einer Einreise per Flugzeug ist noch ungeklärt.

Flugreserv­ierungen Weil Eurowings und Lufthansa wissen, dass viele Kunden Sorge haben, dass ein Flug nicht stattfinde­n kann, erlauben sie kostenlose­s Umbuchen. Dies bedeutet, dass Urlauber einen Flug beispielsw­eise im August buchen können, falls es aber am Ziel erneut einen Corona-Ausbruch gibt, lässt sich umbuchen. Dies war bisher nur bei sehr teuren Tickets möglich.

Veranstalt­ungsreisen Große Veranstalt­er wie Tui, FTI, Dertour und viele Kreuzfahrt­anbieter bieten großzügige­re Regeln für das Stornieren neu gebuchter Reisen, um Kunden zu locken. Allerdings gibt es bei einer Absage in der Regel nur einen Gutschein für eine Reise, kein Bargeld. „Das sind interessan­te Angebote“, sagt Ute Dallmeier, Leiterin des First-Reisebüros in Mönchengla­dbach, „aber Sie müssen sich die Details anschauen.“

Neue Reisewarnu­ng Falls es zu neuen Reisewarnu­ngen käme, könnten Urlauber eine gebuchte Tour absagen und hätten Anspruch auf Rückzahlun­g des Geldes. Schwierige­r wäre es, falls warnende Reisehinwe­ise so schwammig formuliert wären, dass sie kein Stornorech­t geben. „Die Kunden müssen prüfen, was ein denkbarer negativer Reisehinwe­is bedeutet“, erklärt Robert Bartel von der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g.

Abreisereg­eln Flugreisen­de sollen angeben, dass sie nicht mit dem Coronaviru­s infiziert sind. Sie sollen außerdem nur wenig Handgepäck mitnehmen. (mit dpa)

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FOTO: DPA Bald ein Bild der Vergangenh­eit? Blick auf den leeren Strand von Ses Covetes auf Mallorca.

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