Wegen Corona: Weniger Stimmbezirke?
Das Problem Wegen der Corona-Einschränkungen darf wohl in sensiblen Bereichen wie Seniorenheimen oder Kindertagesstätten nicht gewählt werden.
Die mögliche Lösung Ein gemeinsamer Gesetzentwurf von CDU,
SPD und FDP sieht vor, dass für die Kommunalwahl am 13. September die Stimmbezirke geändert werden können. Die derzeit gültige Obergrenze soll von 2500 auf 5000 Einwohner verdoppelt werden – Effekt: Die Zahl der Wahlräume könnte deutlich reduziert werden. Der Gesetzentwurf soll an diesem Mittwoch im NRW-Landtag beraten werden.