Grundsteuer später bezahlen
NETTETAL (busch-) Die Stadt Nettetal erhebt die zum 15. Mai bestehende Zahlungsverpflichtung der Grundbesitzabgaben erst mit der Abschlagszahlung am 15. August. „Die Grundbesitzabgaben zum 15. Mai werden bei erteilter Einzugsermächtigung erst drei Monate später abgebucht“, so Stadtsprecher Jan van der Velden. Wer zum früheren Termin bezahlen wolle, könne dies tun. Dazu ist die am 15. Mai fällige Abschlagszahlung unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen. Ist eine Überweisung nicht möglich und wird der Betrag automatisch vom Konto abgebucht, sollen sich Bürger an die Stadtkasse wenden unter: stadtkasse@nettetal.de.