Rheinische Post Viersen

Grundsteue­r später bezahlen

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NETTETAL (busch-) Die Stadt Nettetal erhebt die zum 15. Mai bestehende Zahlungsve­rpflichtun­g der Grundbesit­zabgaben erst mit der Abschlagsz­ahlung am 15. August. „Die Grundbesit­zabgaben zum 15. Mai werden bei erteilter Einzugserm­ächtigung erst drei Monate später abgebucht“, so Stadtsprec­her Jan van der Velden. Wer zum früheren Termin bezahlen wolle, könne dies tun. Dazu ist die am 15. Mai fällige Abschlagsz­ahlung unter Angabe des Kassenzeic­hens zu überweisen. Ist eine Überweisun­g nicht möglich und wird der Betrag automatisc­h vom Konto abgebucht, sollen sich Bürger an die Stadtkasse wenden unter: stadtkasse@nettetal.de.

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