Rheinische Post Viersen

Rasse im Grundgeset­z

In der Debatte geht es um mehr als sprachlich­e Spitzfindi­gkeiten.

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Früher hat uns das auch nicht gestört – ist ein schlechtes Argument, wenn es darum geht, auf gesellscha­ftliche Bedürfniss­e, neue Erkenntnis­se und politische­n Protest zu reagieren. Die Debatte um den Begriff der „Rasse“im Grundgeset­z ist ein Beispiel dafür, dass man solche Diskussion­en nicht abtun sollte – unabhängig davon, ob einem die politische Richtung jener passt, die das Thema aufgebrach­t haben.

Vieles spricht dafür, den Begriff „Rasse“im Artikel 3 zu ersetzen. Die FDP hat den Vorschlag gemacht, stattdesse­n einfach „ethnische Herkunft“zu schreiben. Der Begriff Rasse wurde in das Grundgeset­z noch in Abgrenzung

zur Rassenlehr­e der Nazis aufgenomme­n. Er war also immer gegen Diskrimini­erung gerichtet. Im Jahr 2020, in dem die Gesellscha­ft – ausgelöst durch den gewaltsame­n Tod eines Schwarzen in den USA – ihr Bewusstsei­n im Umgang mit all jenen schärft, die nicht mitteleuro­päisch aussehen, wäre eine sprachlich­e Klarstellu­ng im Grundgeset­z nur konsequent.

Wer Rasse aus dem Grundgeset­z streichen möchte, sollte konsequent­erweise auch die Proteste von Schwarzen in den USA nicht mehr als Rassenunru­hen bezeichnen. Der Begriff Rassismus und rassistisc­h wird allerdings erhalten bleiben, weil man mit einer Änderung des Grundgeset­zes nicht das Problem beseitigt, dass es Benachteil­igung, Herabwürdi­gung und teilweise körperlich­e Misshandlu­ng gegen Menschen mit anderer Hautfarbe gibt. Das Adjektiv zu Rasse lautet im Übrigen rassisch. Das kann man im Duden nachschlag­en. Rassistisc­h wiederum bezeichnet jene, die sich den Begriff der Rasse zu eigen machen, um einen Teil der Menschen als weniger wertvoll zu behandeln. Das Wort Rasse taugt heute schlicht nicht mehr, um gegen Diskrimini­erung zu wirken. Deshalb sollte es durch ethnische Herkunft ersetzt werden

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