Städte fordern einheitliche Hotel-Regeln
Der Ärger über das Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots wächst. Auch die Hausärzte sind unzufrieden – sie weisen darauf hin, dass Testergebnisse oft zu spät vorliegen. Urlauber sollten sich direkt an die Labore wenden.
DÜSSELDORF/BERLIN Die Städte und Gemeinden appellieren an die Politik, die Beherbergungsregeln zu vereinheitlichen. „Bei allen Regeln kommt es darauf an, dass sie wirksam und für die Menschen nachvollziehbar sind“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg. „Daher sollten sich Bund und Länder auf jeden Fall auf eine einheitliche Lösung verständigen, die dann auch flächendeckend gilt und für die Menschen verständlich ist. Das erwarten wir von der Besprechung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin“, sagte Landsberg.
Am Mittwoch wird Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder über die Corona-Maßnahmen beraten. Die Beherbergungsverbote vieler Länder für Urlauber aus deutschen Risikogebieten haben bereits heftige Diskussionen ausgelöst. Kritik kam unter anderem vom Hausärzteverband
Nordrhein. Dessen Präsident Oliver Funken sagte, diese führten zu massiven Frustrationen der Patienten. Er verwies darauf, dass die geforderten Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürften. „In der Regel benötigen die Labore, die ja schon am Limit arbeiten, sehr viel länger. Wir empfehlen den Patienten mit Reisewunsch, sich für einen Test direkt an die Labore zu wenden.“
Das erhöhe zumindest die Chance, dass man rechtzeitig ein Ergebnis bekomme, das am Urlaubsort anerkannt werde, so Funken. Er nannte die Konkurrenzsituation bei den Tests bedenklich – bei allem Verständnis dafür, dass Familien nach Urlaub lechzten. Seine Warnung: „Es darf nicht sein, dass wir Engpässe bei den Tests für symptomatische Patienten bekommen.“
Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, warnte davor, dass die Regelungen besonders Familien beeinträchtigen. „In der aktuellen Ferienzeit treffen die Beherbergungsverbote die Falschen. Es ist bitter, dass Kinder und ihre Eltern jetzt die Unvernunft feierwütiger Erwachsener ausbaden müssen und oft nicht in den lange geplanten Urlaub fahren können.“
Unterdessen hat NRW die angekündigten Verschärfungen der Corona-Regeln detaillierter ausgeführt. Eine Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums sagte, die Regelungen
seien ab sofort gültig, müssten aber noch in den entsprechenden Allgemeinverfügungen der Kommunen umgesetzt werden. In dem Erlass weist das Ministerium die Landräte und Oberbürgermeister an, ab einem Wert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von einer Woche eine Maskenpflicht bei Konzerten, Aufführungen und Sportevents anzuordnen. Diese soll dann auch am Sitz- oder Stehplatz gelten. Zudem werden in den betroffenen Regionen Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1000 Personen generell verboten. Ausgenommen sind angemeldete Demonstrationen, auf denen jedoch auch die Abstandsregelungen gelten. Privatveranstaltungen aus einem herausragenden Anlass werden unabhängig von der Inzidenz am Veranstaltungsort auf 50 Personen begrenzt.
Steigt der Inzidenzwert in einem Kreis oder einer Stadt über den Wert von 50, werden zusätzlich zu der verschärften Maskenpflicht auch Kontakte im öffentlichen Raum auf fünf Personen beschränkt, die nicht zu einem Haushalt gehören. Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen sind im Außenbereich generell verboten, in geschlossenen Räumen gilt eine Grenze von 250 Personen sowie die Begrenzung der zulässigen Teilnehmerzahl auf 20 Prozent der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes. Auch müssen die Städte eine Sperrstunde einrichten. Für Privatfeiern aus besonderem Anlass gilt bereits ein maximal Teilnehmerzahl von 25 Personen.
Städte, die weitergehende Schutzmaßnahmen genereller Art – wie zum Beispiel eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch im Freien – anordnen wollen, müssen diese Maßnahmen mit dem Landeszentrum Gesundheit abstimmen. Das Ministerium behält sich zudem eine Erweiterung der Liste der verbindlich anzuordnenden Maßnahmen aufgrund des „aktuell sehr dynamischen Infektionsgeschehens“sowie von Hinweisen aus den Kommunen vor.
Stimme des Westens