Bürgerbegehren für Silberahorn geplant
Nach der Unterschriftenaktion streben Bündnis 90/Die Grünen ein Bürgerbegehren an, um die Fällung des 50 Jahre alten Baumes am Kreuzherrenplatz zu verhindern. Was Sie zum ersten Bürgerbegehren in Brüggen wissen müssen.
VN DANIELA BUSCHKAMP
BRÜGGEN „Wir wollen ein Bürgerbegehren starten“, kündigt Ulrich Deppen, einer der beiden Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen in Brüggen, an. Damit wolle man verhindern, dass der 50 Jahre alte, gesunde Silberahorn vor der katholischen Pfarrkirche St. Nikolaus gefällt werde. An seinem Stamm hängt aktuell ein Zettel mit einem Appell: „Helft mir. Der Gemeinderat will mich töten, obwohl ich kerngesund bin.“Zur Vorbereitung des Bürgerbegehrens haben sich die Bündnisgrünen laut Deppen beim Verein „Mehr Demokratie“beraten lassen und Fragen an die Gemeindeverwaltung gerichtet. Bürgermeister Frank Gellen bestätigte den Eingang dieser Fragen, wollte den Plan für ein Bürgerbegehren aber nicht kommentieren. Es wäre das erste Bürgerbegehren in der Gemeinde Brüggen.
Was haben die Brüggener Grünen bisher getan, um den Silberahorn zu erhalten?
Am 30. September hatten die Bündnisgrünen 559 Unterschriften an Bürgermeister Frank Gellen (CDU) übergeben: So viele Menschen hatten für den Erhalt des Baumes unterschrieben.
Gibt es weitere Kritik an den Gestaltungsplänen?
Ja. Etwa von Rainer Bertrams, Geschäftsführer vom Pannenkoekenparadijs an der Klosterstraße: „Die geplante Baumreihe am Pfannekuchenhaus ist geschäftsschädigend.“Fünf Bäume vor dem neuen Anbau seien zu viel: „Wir investieren viel Geld in einen neuen Wintergarten mit schöner Optik, die jetzt hinter Bäumen verschwindet. Unsere Gäste können nicht mehr in der Sonne sitzen“, kritisiert Bertrams. Das bedeute weniger Kunden und unweigerlich Umsatzeinbußen. „Wir sind nicht gegen Bäume. Wir wollen den Erhalt des Silberahorns und wünschen den Initiatoren des Bürgerbegehrens Glück“, so Bertrams.
Wie läuft ein Bürgerbegehren ab? Das Bürgerbegehren ist ein Antrag der Bürger an den Gemeinderat. Die Bürger statt der Ratsmitglieder sollen über ein Thema entscheiden. Auf das Bürgerbegehren folgt ein Bürgerentscheid: eine Abstimmung der Bürger über ein Thema. Ein Bürgerentscheid kann nur stattfinden, wenn der Rat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt hat. Damit ein Bürgerbegehren zulässig ist, muss es etwa schriftlich eingereicht werden, es muss eine Frage enthalten, die mit „Ja“oder „Nein“beantwortet werden kann, es muss begründet werden. In Gemeinden wie Brüggen (mit bis 20.000 Einwohnern) müssen neun Prozent der Bürger das Bürgerbegehren unterzeichnen, damit es zulässig ist.
Warum soll der Baum gefällt werden?
Die Fällung ist nach den Plänen des Landschaftsarchitekten Joachim Scheller vorgesehen. Der Gemeinderat hatte in seiner Oktober-Sitzung mit Mehrheit beschlossen, den Silberahorn nicht erneut zum Thema zu machen und stattdessen Schellers aktuellen Entwurf umzusetzen. Demnach sollen 13 neue Amber-Bäume gesetzt werden. Die Buche in der Mitte des Platzes soll erhalten bleiben.
Warum soll der Kreuzherrenplatz umgestaltet werden?
Er soll barrierefrei werden, mit einem Leitsystem besser für Menschen mit Handicap zu nutzen sein und besser für Veranstaltungen ausgestattet werden. Ein Problem ist der Niveau-Unterschied zur Klosterstraße und die wellige Oberfläche, die durch die Ahorn-Wurzeln entstanden ist. Eine von den Grünen vorgeschlagene Kappung der Wurzeln beim gleichzeitigem Erhalt des Silberahorns hält Scheller für „schwierig“. Pläne für eine Umgestaltung des Platzes gab es in den vergangenen Jahren bereits einige.
Warum sind die Kosten für die Umgestaltung gestiegen?
Joachim Scheller hatte zunächst Kosten in Höhe von rund 657.000 Euro prognostiziert. In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Bauen und Klimaschutz nannte er eine Summe von rund 700.000 Euro. Die höheren Ausgaben hätten sich aus mehreren Faktoren ergeben: So sollte der Platz mit festen Hülsen für Schirme ausgestattet werden, die neu zu pflanzenden Bäume sollten größer sein, und für Versorgungsleitungen sollten Schächte verlegt werden.