Haftstrafe wegen schweren Raubs
Nach einem Kiosk-Überfall muss ein 43-Jähriger für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.
MÖNCHENGLADBACH Ein 43-Jähriger ist vom Landgericht am Dienstag wegen schweren Raubs und Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monate verurteilt worden. Zudem muss er einen Drogen-Entzug antreten.
Laut Anklage hatte der Wohnungslose zusammen mit einem gesondert verfolgten Mann im Januar 2019, bewaffnet mit Pistole und einem Beil, einen Kiosk in Mönchengladbach überfallen. Beide überwältigten die Kassiererin und schlossen die Kiosktür ab. Der Komplize nahm die Frau in den Schwitzkasten, blieb dann mit der Pistole hinter ihr stehen. So zwangen sie die Frau, die Kasse zu öffnen. Als dies nicht direkt gelang, wurde sie mit den Worten bedroht, es werde „etwas passieren, wenn die Kasse nicht gleich auf“sei.
Die Täter erbeuteten eine Summe von etwa 300 Euro sowie Zigarettenpackungen und Tabakdosen.
Auf ihrer Flucht soll der Angeklagte mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Stadt gefahren sein und beim Befahren eines Bürgersteigs ein parkendes Auto beschädigt haben. Die Täter entkamen, der Angeklagte wurde im Dezember 2019 gefasst, der Komplize vor wenigen Wochen. Die Freundin dieses Mannes, die während des Überfalls im Auto gewartet haben soll, wurde bislang nicht gefasst.
Wie bereits bei der Polizei gab der Angeklagte vor Gericht die Tat zu, erklärt jedoch, auf Grund seiner Drogenabhängigkeit keine vollständigen Erinnerungen zu haben. Er nehme bereits seit seinem 13. Lebensjahr Heroin, habe dieses zunächst geraucht, später auch gespritzt. Am Tattag habe das Trio Drogen in den Niederlanden kaufen wollen, jedoch unterwegs festgestellt, dass sie kein Geld für die Beschaffung hatten. So sei zunächst beschlossen worden, eine Handtasche zu erbeuten. Dann seien sie auf den bereits geöffneten Kiosk aufmerksam geworden.
Die Kioskangestellte sagte als Zeugin aus und schilderte die Todesangst, die sie während des Überfalls gehabt habe. Anschließend habe sie schlecht geschlafen und das Gefühl gehabt, nicht sicher zu sein. Den Angeklagten beschrieb sie als „wie unter Drogen“stehend, er sei hektisch gewesen, habe die Kameras zerschlagen und riesige Augen gehabt. Der andere Mann habe viel ruhiger gewirkt.
Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte dem Angeklagten, dessen Leben ein „Rennen nach Drogen“sei, eine schwere seelische Störung durch die starke jahrzehntelange Abhängigkeit. Zudem sei der Mann zur Tatzeit eingeschränkt steuerungsfähig gewesen, habe den Überfall zur Drogenbeschaffung und aus Angst vor Entzugserscheinungen begangen.
Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und einen Entzug, die Verteidigung ein „maßvolles Urteil“und die schnelle Möglichkeit einer Behandlung.