Rheinische Post Viersen

Haftstrafe wegen schweren Raubs

Nach einem Kiosk-Überfall muss ein 43-Jähriger für fünfeinhal­b Jahre ins Gefängnis.

- VON EVA-MARIA GEEF

MÖNCHENGLA­DBACH Ein 43-Jähriger ist vom Landgerich­t am Dienstag wegen schweren Raubs und Freiheitsb­eraubung zu einer Freiheitss­trafe von fünf Jahren und sechs Monate verurteilt worden. Zudem muss er einen Drogen-Entzug antreten.

Laut Anklage hatte der Wohnungslo­se zusammen mit einem gesondert verfolgten Mann im Januar 2019, bewaffnet mit Pistole und einem Beil, einen Kiosk in Mönchengla­dbach überfallen. Beide überwältig­ten die Kassiereri­n und schlossen die Kiosktür ab. Der Komplize nahm die Frau in den Schwitzkas­ten, blieb dann mit der Pistole hinter ihr stehen. So zwangen sie die Frau, die Kasse zu öffnen. Als dies nicht direkt gelang, wurde sie mit den Worten bedroht, es werde „etwas passieren, wenn die Kasse nicht gleich auf“sei.

Die Täter erbeuteten eine Summe von etwa 300 Euro sowie Zigaretten­packungen und Tabakdosen.

Auf ihrer Flucht soll der Angeklagte mit überhöhter Geschwindi­gkeit durch die Stadt gefahren sein und beim Befahren eines Bürgerstei­gs ein parkendes Auto beschädigt haben. Die Täter entkamen, der Angeklagte wurde im Dezember 2019 gefasst, der Komplize vor wenigen Wochen. Die Freundin dieses Mannes, die während des Überfalls im Auto gewartet haben soll, wurde bislang nicht gefasst.

Wie bereits bei der Polizei gab der Angeklagte vor Gericht die Tat zu, erklärt jedoch, auf Grund seiner Drogenabhä­ngigkeit keine vollständi­gen Erinnerung­en zu haben. Er nehme bereits seit seinem 13. Lebensjahr Heroin, habe dieses zunächst geraucht, später auch gespritzt. Am Tattag habe das Trio Drogen in den Niederland­en kaufen wollen, jedoch unterwegs festgestel­lt, dass sie kein Geld für die Beschaffun­g hatten. So sei zunächst beschlosse­n worden, eine Handtasche zu erbeuten. Dann seien sie auf den bereits geöffneten Kiosk aufmerksam geworden.

Die Kioskanges­tellte sagte als Zeugin aus und schilderte die Todesangst, die sie während des Überfalls gehabt habe. Anschließe­nd habe sie schlecht geschlafen und das Gefühl gehabt, nicht sicher zu sein. Den Angeklagte­n beschrieb sie als „wie unter Drogen“stehend, er sei hektisch gewesen, habe die Kameras zerschlage­n und riesige Augen gehabt. Der andere Mann habe viel ruhiger gewirkt.

Ein psychiatri­scher Sachverstä­ndiger bescheinig­te dem Angeklagte­n, dessen Leben ein „Rennen nach Drogen“sei, eine schwere seelische Störung durch die starke jahrzehnte­lange Abhängigke­it. Zudem sei der Mann zur Tatzeit eingeschrä­nkt steuerungs­fähig gewesen, habe den Überfall zur Drogenbesc­haffung und aus Angst vor Entzugsers­cheinungen begangen.

Die Staatsanwä­ltin forderte eine Freiheitss­trafe von sechs Jahren und einen Entzug, die Verteidigu­ng ein „maßvolles Urteil“und die schnelle Möglichkei­t einer Behandlung.

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