Spiritus-Angreifer schweigt vor Gericht
Ein 63-Jähriger soll versucht haben, einen Handwerker und dessen Frau anzuzünden.
DUISBURG Horst-Dieter R. hätte klagen können, vielleicht auch verhandeln, nun sitzt er selbst auf der Anklagebank. Der 63-Jährige muss sich seit Dienstag wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Duisburg verantworten. Er soll am 12. Mai den Chef eines Sanitärbetriebs und dessen Frau erst mit leicht entzündlichem Spiritus übergossen und anschließend versucht haben, beide mit einem Feuerzeug anzuzünden. Hintergrund soll eine Räumungsklage sein, die der Vermieter von R. veranlasste, nachdem dieser die Miete nicht mehr vollständig gezahlt hatte. Grund dafür war offenbar ein Wasserschaden, den der Handwerksmeister in der Wohnung von R. reparieren ließ. Dabei, so sein Vorwurf, soll ein falsches Datum eingetragen worden sein – was zur Räumungsklage führte.
Der 63-Jährige äußerte sich zum Prozessbeginn nicht. Laut Anklage soll er an jenem Dienstag im Mai vor dem Sanitätsbetrieb des späteren Opfers aufgetaucht sein. Dort ließ ihn die Bürokraft und Ehefrau des Handwerksmeisters herein – die Tür war wegen der Hygienevorschriften zunächst verschlossen. Im Laden soll R. nach dem Chef verlangt haben und dann eine Flasche mit Brennspiritus aus seiner Tasche gezogen haben. Damit hat er das Ehepaar
laut Anklage übergossen, sie wurde im Gesicht getroffen, er am gesamten Körper. Als das Feuerzeug von R. nicht funktionierte, soll er ein Messer gezückt haben. Der Handwerker konnte den Mann schließlich mit Schlägen und Tritten überwältigen. Die Polizei nahm R. fest, er soll rund zwei Liter der Flüssigkeit dabei gehabt haben.
Der 53 Jahre alte Sanitärunternehmer und seine zwei Jahre jüngere Frau blieben bei dem Angriff unverletzt – Folgen hatte die Tat für sie aber doch. „Ich bin etwas labiler geworden“, sagte der Handwerksmeister am Dienstag. Wenn nun ein Kunde vor der Tür warte, sei das ein anderes Gefühl. Während seiner Aussage kommen ihm Tränen, der Richter muss die Verhandlung deshalb kurz unterbrechen.
Das Duisburger Schwurgericht hat für den Prozess zunächst noch drei Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil wird spätestens am 25. November erwartet.