War Nettetaler Firmenchef Helfer bei Drogenproduktion?
NETTETAL (hb) Ein Nettetaler Unternehmer muss sich vor dem Landgericht Krefeld verantworten. Dort verhandelt die zweite große Strafkammer am 29. Januar wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einer Vielzahl von Fällen. „Nicht gering“heißt konkret: Es geht um Drogen im Wert von 16,5 Millionen Euro, bei deren Produktion der 67-jährige Nettetaler mitgeholfen haben soll.
Um 10 Uhr in Saal 167 stehen der Nettetaler sowie der 55 Jahre alte Angeklagte B. aus Mönchengladbach vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft legt den beiden Angeklagten für den Zeitraum vom 6. September 2019 bis 14. Juli 2020 folgenden Sachverhalt zur Last: Der Nettetaler soll in seiner Funktion als Firmeninhaber Chemikalien in großen Mengen erworben haben, die er sodann in Kenntnis des Umstandes, dass diese zur Produktion von synthetischen Drogen verwendet werden sollten, an den Mitangeklagten verkauft haben soll. Der soll diese Chemikalien an eine Personengruppe in den Niederlanden weiterveräußert haben. Zweck war die Produktion von synthetischen Drogen. Auf diesem Wege sei es der Gruppe in den Niederlanden möglich gewesen, insgesamt mindestens 13.750 Liter Amphetaminöl mit einem Wert von rund 16,5 Millionen Euro herzustellen. Der Nettetaler soll durch diese Geschäfte mehr als 300.000 Euro verdient haben, der Mitangeklagte knapp 280.000 Euro.
Das Landgericht hat sechs Fortsetzungstermine bis zum 22. April vorgesehen. Die Rechtsprechung legt den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sehr weit aus. Handeltreiben sei jede eigennützige, auf einen Umsatz mit Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGH, 2 StR 341/12).