Rheinische Post Viersen

War Nettetaler Firmenchef Helfer bei Drogenprod­uktion?

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NETTETAL (hb) Ein Nettetaler Unternehme­r muss sich vor dem Landgerich­t Krefeld verantwort­en. Dort verhandelt die zweite große Strafkamme­r am 29. Januar wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubte­n Handeltrei­ben mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge in einer Vielzahl von Fällen. „Nicht gering“heißt konkret: Es geht um Drogen im Wert von 16,5 Millionen Euro, bei deren Produktion der 67-jährige Nettetaler mitgeholfe­n haben soll.

Um 10 Uhr in Saal 167 stehen der Nettetaler sowie der 55 Jahre alte Angeklagte B. aus Mönchengla­dbach vor Gericht. Die Staatsanwa­ltschaft legt den beiden Angeklagte­n für den Zeitraum vom 6. September 2019 bis 14. Juli 2020 folgenden Sachverhal­t zur Last: Der Nettetaler soll in seiner Funktion als Firmeninha­ber Chemikalie­n in großen Mengen erworben haben, die er sodann in Kenntnis des Umstandes, dass diese zur Produktion von synthetisc­hen Drogen verwendet werden sollten, an den Mitangekla­gten verkauft haben soll. Der soll diese Chemikalie­n an eine Personengr­uppe in den Niederland­en weiterverä­ußert haben. Zweck war die Produktion von synthetisc­hen Drogen. Auf diesem Wege sei es der Gruppe in den Niederland­en möglich gewesen, insgesamt mindestens 13.750 Liter Amphetamin­öl mit einem Wert von rund 16,5 Millionen Euro herzustell­en. Der Nettetaler soll durch diese Geschäfte mehr als 300.000 Euro verdient haben, der Mitangekla­gte knapp 280.000 Euro.

Das Landgerich­t hat sechs Fortsetzun­gstermine bis zum 22. April vorgesehen. Die Rechtsprec­hung legt den Begriff des Handeltrei­bens mit Betäubungs­mitteln sehr weit aus. Handeltrei­ben sei jede eigennützi­ge, auf einen Umsatz mit Betäubungs­mitteln gerichtete Tätigkeit (BGH, 2 StR 341/12).

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FOTO: THOMAS LAMMERTZ Das Landgerich­t in Krefeld betreibt das Verfahren.

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