Rheinische Post Viersen

Bleichwall 18: Kreis begründet Genehmigun­g

Anwohner fürchten Nachteile durch ein neues Wohnhaus. Der Kreis erklärt, nach objektiven Merkmalen geprüft zu haben.

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SCHWALMTAL (busch-) Petra und Rüdiger Lunden, die am Bleichwall 20 in Schwalmtal-Waldniel wohnen, fürchten Nachteile, wenn das leere Grundstück am Bleichwall 18 bebaut wird. Für die Fläche, auf der ein Bungalow abgerissen wurde, gibt es Baupläne: Dort soll ein Neun-Parteien-Haus errichtet werden.

Für dieses Vorhaben hat der Kreis Viersen als zuständige Genehmigun­gsbehörde nach einem positiven Bauvorents­cheid auch den Bauantrag genehmigt; der Rat und der

Fachaussch­uss der Gemeinde haben diesen Plänen ebenfalls zugestimmt. „Die Pläne bewegen sich im rechtliche­n Rahmen“, sagte Bernd Gather, Leiter des Fachbereic­hs Planen, Technik und Verkehr bei der Verwaltung.

Das Anwohner-Paar kritisiert die Massivität des geplanten Baukörpers, befürchtet eine Verschattu­ng des eigenen Gartens, sieht eine Verschärfu­ng der bereits angespannt­en Parksituat­ion und sorgt sich, dass die Feuerwehr das geplante Wohnhaus

bei einem Brand durch die schmale Gasse Bleichwall nicht erreichen könne.

Zu dem Genehmigun­gsverfahre­n erklärt eine Sprecherin des Kreises: „Im Rahmen der beantragte­n Baugenehmi­gung wurde die baurechtli­che Prüfung des Vorhabens vorgenomme­n. Auch hier wurde die Gemeinde Schwalmtal beteiligt, um unter anderem die ordnungsge­mäße Erschließu­ng des Bauvorhabe­ns zu bestätigen.“Bereits bei der Bauvoranfr­age seien die Gemeinde, die

Untere Denkmalbeh­örde - wegen der Nähe zu dem Baudenkmal Pastorat an der Niederstra­ße - und der Landschaft­sverband (Denkmalpfl­ege) beteiligt gewesen.

Planungsre­chtlich müsse das Bauvorhabe­n nach Paragraf 34 Baugesetzb­uch beurteilt werden, Kriterien der umgebenden Bebauung müssten als maßstabsbi­ldend durch das geplante Objekt eingehalte­n werden. „Diese Prüfung wurde nach objektiven Merkmalen vorgenomme­n“, so die Sprecherin. „Die gestalteri­schen Anforderun­gen sind in der gültigen Gestaltung­ssatzung für den Ortskern Waldniel niedergele­gt und wurden bei der Prüfung des Bauantrage­s berücksich­tigt.“

Nach Einschätzu­ng des Kreises würden die Verhältnis­se im bebauten Altstadtke­rn von Waldniel nicht negativ beeinfluss­t. Wie bereits die Gemeinde erklärt der Kreis: „Der Zugang für Rettungskr­äfte ist weiterhin, wie auch bei den vorhandene­n Gebäuden, vorhanden und sichergest­ellt.“

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