Bleichwall 18: Kreis begründet Genehmigung
Anwohner fürchten Nachteile durch ein neues Wohnhaus. Der Kreis erklärt, nach objektiven Merkmalen geprüft zu haben.
SCHWALMTAL (busch-) Petra und Rüdiger Lunden, die am Bleichwall 20 in Schwalmtal-Waldniel wohnen, fürchten Nachteile, wenn das leere Grundstück am Bleichwall 18 bebaut wird. Für die Fläche, auf der ein Bungalow abgerissen wurde, gibt es Baupläne: Dort soll ein Neun-Parteien-Haus errichtet werden.
Für dieses Vorhaben hat der Kreis Viersen als zuständige Genehmigungsbehörde nach einem positiven Bauvorentscheid auch den Bauantrag genehmigt; der Rat und der
Fachausschuss der Gemeinde haben diesen Plänen ebenfalls zugestimmt. „Die Pläne bewegen sich im rechtlichen Rahmen“, sagte Bernd Gather, Leiter des Fachbereichs Planen, Technik und Verkehr bei der Verwaltung.
Das Anwohner-Paar kritisiert die Massivität des geplanten Baukörpers, befürchtet eine Verschattung des eigenen Gartens, sieht eine Verschärfung der bereits angespannten Parksituation und sorgt sich, dass die Feuerwehr das geplante Wohnhaus
bei einem Brand durch die schmale Gasse Bleichwall nicht erreichen könne.
Zu dem Genehmigungsverfahren erklärt eine Sprecherin des Kreises: „Im Rahmen der beantragten Baugenehmigung wurde die baurechtliche Prüfung des Vorhabens vorgenommen. Auch hier wurde die Gemeinde Schwalmtal beteiligt, um unter anderem die ordnungsgemäße Erschließung des Bauvorhabens zu bestätigen.“Bereits bei der Bauvoranfrage seien die Gemeinde, die
Untere Denkmalbehörde - wegen der Nähe zu dem Baudenkmal Pastorat an der Niederstraße - und der Landschaftsverband (Denkmalpflege) beteiligt gewesen.
Planungsrechtlich müsse das Bauvorhaben nach Paragraf 34 Baugesetzbuch beurteilt werden, Kriterien der umgebenden Bebauung müssten als maßstabsbildend durch das geplante Objekt eingehalten werden. „Diese Prüfung wurde nach objektiven Merkmalen vorgenommen“, so die Sprecherin. „Die gestalterischen Anforderungen sind in der gültigen Gestaltungssatzung für den Ortskern Waldniel niedergelegt und wurden bei der Prüfung des Bauantrages berücksichtigt.“
Nach Einschätzung des Kreises würden die Verhältnisse im bebauten Altstadtkern von Waldniel nicht negativ beeinflusst. Wie bereits die Gemeinde erklärt der Kreis: „Der Zugang für Rettungskräfte ist weiterhin, wie auch bei den vorhandenen Gebäuden, vorhanden und sichergestellt.“