Wirbel um Wahl eines AfDMannes im Kreisausschuss
KREIS VIERSEN (hb) Jetzt muss die Bezirksregierung Düsseldorf als Kommunalaufsicht entscheiden. Landrat Andres Coenen (CDU) hat den Beschluss des Kreisausschusses nach Düsseldorf weitergeleitet. Er bezieht sich auf § 39 der Kreisordnung NRW. Darin heißt es: „Verletzt ein Beschluss des Kreistags das geltende Recht, so hat der Landrat den Beschluss zu beanstanden. (...) Verbleibt der Kreistag bei seinem Beschluss, so hat der Landrat unverzüglich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen.“
Worum geht es? In der Sitzung des Kreisausschusses am 10. Dezember ging es um eine Umbesetzung: Auf Vorschlag der AfD-Kreistagsgruppe sollte der sachkundige Bürger Ricardo Schlief als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren gewählt werdem. Das war lediglich ein Umbesetzungsvorschlag der AfD. Schlief war bei der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 5. November als Stellvertreter von Christina Reulen (AfD) einstimmig gewählt worden. Aber am 10. Dezember beschloss der Kreisausschuss mit sieben Enthaltungen einstimmig, dem AfD-Vorschlag nicht zuzustimmen.
Dieser Beschluss wurde vom Landrat beanstandet. In der Kreisausschuss-Sitzung
am 7. Januar sollte erneut abgestimmt werden. Der Kreisausschuss nahm die Beanstandung zwar zur Kenntnis, in der Sache stimmten SPD, Grüne und Linke erneut mehrheitlich gegen die Umbesetzung. Hans Smolenaers (SPD) erklärte, er habe eine andere rechtliche Auffassung als der Landrat. Nur die FDP stimmte der Beschlussvorlage zu. Hans-Willy Troost: „Als Rechtsstaatspartei erkennen die Freien Demokraten auch die Rechte von Parteien und Gruppen an, deren Inhalte wir nicht teilen und ablehnen. Die AfD vertritt völkisches und nationalistisches Denken und treibt die Spaltung unserer demokratischen Gesellschaft voran. Mit allen unseren Grundüberzeugungen und Prinzipien sind wir Freie Demokraten der Gegenpol zur AfD. Doch diese Auseinandersetzung muss politisch im Parlament und nicht über Paragraphen geführt werden.“