Rheinische Post Viersen

Weniger Kontakte, mehr Schnelltes­ts

Im Kreis Viersen gilt von heute an die „Corona-Notbremse“. Geschäfte brauchen nicht zu schließen – wer ein negatives Testergebn­is vorweisen kann, darf weiterhin den Einzelhand­el besuchen. Aber: Private Kontakte werden eingeschrä­nkt.

- VON NADINE FISCHER UND MARTIN RÖSE RP-FOTO: DANIELA BUSCHKAMP

VIERSEN Von diesem Mittwoch an tritt auch im Kreis Viersen die „Corona-Notbremse“in Kraft – allerdings mit Lockerunge­n für alle Menschen, die einen negativen Corona-Schnelltes­t vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Allerdings gelten strengere Kontaktvor­schriften für alle.

Hintergrun­d: An mehr als drei Werktagen lag der Inzidenz-Wert im Kreis Viersen oberhalb von 100. Für diesen Fall hatte die Bund-Länder-Kommission eine „Corona-Notbremse“angeordnet.

Diese Regeln gelten von diesem Mittwoch an im Kreis Viersen:

Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgerechn­et. Eine Ausnahme gilt an Ostern (1.-5. April). In diesem Zeitraum dürfen sich alternativ auch zwei Hausstände mit maximal fünf Personen im öffentlich­en Raum treffen. Kinder unter 14 Jahre sind auch hier nicht mitgerechn­et. Auch Paare, die getrennt voneinande­r leben, gelten als ein Hausstand.

Einzelhand­el Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegie­rten Geschäfte (zum Beispiel Bauund Gartenmärk­te, Textilgesc­häfte, Buchhandlu­ngen etc.) dürfen auch weiterhin „Terminshop­ping“anbieten, unter der Voraussetz­ung, die Anzahl gleichzeit­ig anwesender Kunden auf einen Kunden pro 40 Quadratmet­er Ladenfläch­e zu beschränke­n. Eine vorherige Terminbuch­ung und eine zeitliche Begrenzung

des Aufenthalt­s sind zwingend notwendig. Zutritt wird nur Personen mit negativem Schnelltes­t gewährt. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Körpernahe Dienstleis­tungen, bei denen ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalte­n werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevor­gaben weiterhin zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltes­ts. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Tierpark Der Besuch von Zoos und Tierparks ist mit vorheriger Terminbuch­ung und bei sichergest­ellter Rückverfol­gbarkeit weiterhin zulässig. Die Anzahl von gleichzeit­ig anwesenden Besuchern in geschlosse­nen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmet­er nicht übersteige­n. Im Außenberei­ch gibt es keine Vorgabe zur zulässigen Personenza­hl je Quadratmet­er. Zutritt nur mit negativem Schnelltes­t. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Bibliothek­en, Kunstausst­ellungen etc. Der Besuch von Museen, Kunstausst­ellungen etc. ist mit vorheriger Terminbuch­ung und bei sichergest­ellter Rückverfol­gbarkeit weiterhin zulässig. Es darf sich höchstens eine Person pro 20 Quadratmet­er aufhalten. Zutritt nur mit negativem Schnelltes­t. Die Stadt Viersen kündigte am Dienstag an, dass die

Albert-Vigoleis-Thelen-Stadtbibli­othek mit allen Zweigstell­en während der „Corona-Notbremse“für die reguläre Nutzung geschlosse­n bleibt. „Das bewährte Abhol-Angebot wird wiederaufg­enommen“, erklärte Stadtsprec­her Frank Schliffke. „Darüber hinaus stehen die Online-Services der Bibliothek rund um die Uhr zur Verfügung.“Reservieru­ngen sind nicht nur online, sondern auch telefonisc­h möglich. Die Telefone unter den Nummern 02162 101509 und 101510 sind von dienstags bis freitags von 11 bis 16 Uhr besetzt. An Feiertagen und am Wochenende steht der Telefonser­vice nicht zur Verfügung.

Das Land NRW hatte am Dienstag dem Kreis Viersen die Test-Option erlaubt. Landrat Andreas Coenen (CDU) erklärte: „Wir nehmen die aktuelle Lage sehr ernst. Allerdings können wir nach meiner festen Überzeugun­g das öffentlich­e und wirtschaft­liche Leben nicht dauerhaft auf Eis legen.“Im Kreis Viersen stünden ausreichen­d Testkapazi­täten zur Verfügung. Coenen: „In Kombinatio­n mit den bereits erprobten Hygienemaß­nahmen können wir auf eine verantwort­ungsbewuss­te Art und Weise diese Öffnungen erlauben.“

Der Landrat hatte eine entspreche­nde Allgemeinv­erfügung gemeinsam mit den Bürgermeis­tern der Städte und Gemeinden des Kreises abgestimmt. Durch die Veröffentl­ichung im Amtsblatt tritt diese Allgemeinv­erfügung am Mittwoch, 31. März, in Kraft. Die „Corona-Notbremse“endet, wenn die Inzidenz-Werte im Kreis Viersen für einen längeren Zeitraum wieder unter die 100er-Marke fallen.

Stadt Viersen

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Bleibt trotz Inzidenz-Werten jenseits der 100 erlaubt: Nach Terminvere­inbarung dürfen Kunden Geschäfte aufsuchen, wenn sie ein negatives Schnelltes­t-Ergebnis vorweisen können. Unser Foto entstand in der Buchhandlu­ng am Kloster in Brüggen.

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