Rheinische Post Viersen

Prozess zur Messeratta­cke fortgesetz­t

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TÖNISVORST (sst) Vor dem Krefelder Landgerich­t wurde jetzt der Prozess gegen einen 57-jährigen, zuvor noch nie straffälli­g gewordenen Tönisvorst­er fortgesetz­t. Dem Beschuldig­ten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung vorgeworfe­n.

Bereits zu Beginn des Prozesses hatte der Mann gestanden, im Oktober 2020 gegen 19 Uhr einem 67-jährigen Bekannten vor dessen Tönisvorst­er Wohnung mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn dann in den Unterleib getreten zu haben. Anschließe­nd stach der 57-Jährige mit einem Messer zweimal in den Bauch des Mannes. Da der Angegriffe­ne um Hilfe schrie, eilten Anwohner herbei. Schließlic­h habe der Täter von seinem Opfer abgelassen und sei gegangen. Wenig später wurde der 57-Jährige festgenomm­en und befindet sich seitdem in Untersuchu­ngshaft.

Der 67-Jährige erlitt unter anderem eine stark blutende Bauchwunde, aber keine inneren Verletzung­en. Ein Schmerzens­geld in Höhe von 8000 Euro, das der Beschuldig­te ihm anbot, nahm er an. Zu der Tat kam es, weil der Angegriffe­ne ein Verhältnis mit der Ehefrau des Angeklagte­n hatte.

Eigentlich war jetzt, am dritten Prozesstag, das Urteil erwartet worden. Die Kammer hält es allerdings für notwendig, den Arzt, der den 67Jährigen unmittelba­r nach der Tat im Krankenhau­s behandelt hatte, noch als Zeugen zu laden.

Eine 31-jährige Rechtsmedi­zinerin sagte im Zeugenstan­d aus, dass sie den Geschädigt­en zwei Tage nach dem Vorfall untersucht habe. „Ich nahm eine Bauchspieg­elung vor“, erläuterte die Zeugin. Diese habe ergeben, dass die Messeratta­cke keine Verletzung­en an inneren Organen verursacht habe. Neben den bereits zuvor behandelte­n Bauchwunde­n „gab es beispielsw­eise noch Abwehrverl­etzungen an den Händen sowie Spuren stumpfer Gewalteinw­irkungen an Auge und Oberarm“. Das bei der Tat verwendete Messer habe die Bauchdecke nicht durchtrenn­t, deshalb seien die Stiche nicht lebensbedr­ohend gewesen.

Die Verhandlun­g wird am 12. April, 9.30 Uhr, fortgesetz­t.

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