Rheinische Post Viersen

Grefraths Grüne schlagen Baumschutz­satzung vor

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GREFRATH (ure) Die Faktion der Grünen hat den Antrag gestellt, zum Schutz des Baumbestan­des auf dem Gemeindege­biet eine Baumschutz­satzung aufzustell­en. So sollen beispielsw­eise Bäume ab einem noch zu definieren­den Stammumfan­g nur mit Genehmigun­g der Gemeinde gefällt werden dürfen. Zudem soll es fest Kriterien geben, nach denen eine Fällung erlaubt oder eben untersagt wird. Ebenso soll es Vorgaben für mögliche Ersatzpfla­nzungen geben. Der Antrag soll im nächsten Ausschuss für Uwelt, Klimaschut­z und Mobilität beraten werden.

Eine solche Baumschutz­satzung braucht Akzeptanz. Nach Vorstellun­g der Grünen soll dies mit gezielten Informatio­nen der Öffentlich­keit geschehen. So könne die Umsetzung der Satzung in der Bevölkerun­g gefördert werden, heißt es in dem Antrag der Grünen. Der Schutz bestehende­r Bäume – gerade in Zeiten der Klimaverän­derung und in deren Folge höhere Durchschni­ttstempera­turen und längeren Trockenper­ioden – gewinne eine immer größer werdende Bedeutung.

„Gerade in bewohnten Gebieten muss der Erhalt und die Entwicklun­g des Baumbestan­ds mit seinen vielfältig­en Funktionen für Mensch und Tier ein wichtiges gesellscha­ftliches Ziel sein“, formuliere­n die Grünen. Daher solle der Baumschutz nun auch in Grefrath mit einer Baumschutz­satzung konkretisi­ert und zukünftig gelebt werden. Eine Baumschutz­satzung biete der Kommune die Möglichkei­t, unkontroll­iertes Fällen von schützensw­erten Bäumen zu verhindern und den Baum wieder mehr in das Bewusstsei­n der Bürgerscha­ft zu rücken. Entwicklun­gen des Baumbestan­des auf dem gesamten Gemeindege­biet würden so dokumentie­rt und gefördert. Ausgleichs­oder Ersatzmaßn­ahmen könnten gezielt gesteuert werden.

Eine solche Satzung könne außerdem Grundstück­sbesitzer und Grundstück­sbesitzeri­nnen beim Umgang mit schützensw­erten Bäumen unterstütz­en – beispielsw­eisel durch eine Erstberatu­ng, durch Informatio­nen über Fachdienst­leistungen oder der finanziell­en Förderung von Erhaltungs­maßnahmen.

Mit einer Baumschutz­satzung bekämen Grundstück­sbesitzeri­nnen und -besitzer zu dem Rückhalt und Unterstütz­ung, beispielsw­eise im Streit in der Nachbarsch­aft, der durch Bäume ausgelöst wurde. Zudem werde das Umweltbewu­sstsein der Bevölkerun­g gestärkt.

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GRÜNE GREFRATH FOTO: Maren Rose-Hessler ist Fraktionsv­orsitzende der Grefrather Grünen.

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