Teilzeitarbeit ohne Verlust bei der Rente
Im Job von Voll- auf Teilzeit wechseln: Wer dies bewusst plant und finanziell vorsorgt, muss im Alter in Sachen Geld keine Abstriche machen. Worauf es hierbei ankommt.
Immer noch sind es zumeist Frauen, die im Job kürzertreten. Weil sie mehr Zeit für die Familie oder für die Pflege von Angehörigen haben wollen. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) arbeitete 2019 fast jede zweite erwerbstätige Frau in Teilzeit – und nur jeder zehnte Mann.
Egal, ob Mann oder Frau: Mit einer Teilzeitbeschäftigung fließt nicht nur aktuell weniger Geld aufs Konto. Auch in späteren Jahren, nämlich im Rentenalter, droht dies der Fall zu sein. Doch davor kann sich jeder wappnen – nämlich mit einer ausgefeilten Strategie. Fünf Tipps für alle, die eine Teilzeittätigkeit planen.
Tipp 1: Sich einen Überblick über die Finanzen schaffen Bevor die Entscheidung fällt, die Stundenzahl im Job zu reduzieren, ist es gut, sich einen Überblick über die Finanzen zu verschaffen. Wie viel verdient in der Partnerschaft der eine, wie viel der andere? Und dann etwa: Welche monatlichen Ausgaben fallen an, welche Rücklagen bestehen, wie sieht die private Altersvorsorge aus? Welche Versicherungen bestehen? An welcher Stelle lässt sich sparen, wenn einer weniger Geld mit nach Hause bringt? Gibt es eine Immobilie, gibt es Schulden?
„Wichtig ist auch zu prüfen, ob eine Risikoabsicherung vorliegt, falls der (Ehe-)Partner stirbt“, sagt Hanne Roggemann vom Institut für Finanzdienstleistungen (iff ) in Hamburg. Liegt eine solche Police nicht vor, sollte man sich beraten lassen, ob sie im eigenen Fall sinnvoll ist. (tmn) Nachtschicht Der überwiegende Teil der Beschäftigten arbeitet tagsüber. Aber kann der Arbeitgeber auch Nachtschichten für sie anordnen? „Das kommt zunächst darauf an, ob der Arbeitnehmer überhaupt zu Nachtschichten verpflichtet ist“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Antwort darauf gibt der jeweilige Arbeitsvertrag. Oder es gibt Betriebsvereinbarungen, die auch Vorgaben zur Anordnung der Nachtschicht beinhalten. Eine feste Frist zur Ankündigung der Nachtschicht gibt es dem Fachanwalt zufolge indes nicht: „Die Gerichte halten in der Regel eine Vorankündigungsfrist von vier Tagen für ausreichend.“In Notfällen könne die Anordnung auch kurzfristiger wirksam sein. Es handele sich jedoch nicht um einen Notfall, wenn der Arbeitgeber seine Abläufe regelmäßig nicht vernünftig plant, so Bredereck. Darüber hinaus sind die Regelungen im Arbeitszeitgesetz relevant. Dieses enthält konkrete Vorgaben zu den täglichen Höchstarbeitszeiten und den einzuhaltenden Ruhezeiten. Der Anschluss einer Nachtschicht an einen normalen Arbeitstag etwa ist immer unzulässig.
(bü) Corona Eine Corona-Impfung ist freiwillig, auch für Beschäftigte in Kliniken und
Tipp 2: Teilzeitgehalt berechnen und Rentenansprüche erfragen Wer seine Arbeitszeit reduzieren und wissen möchte, wie hoch dann das Netto-Teilzeitgehalt wäre, kann zur ersten Orientierung den Teilzeitrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nutzen. Im nächsten Schritt sollte man ausloten, welche Folgen der geringere Verdienst auf die gesetzliche Rente hat. Das kann man bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV ) erfragen.
Wie sich eine Teilzeittätigkeit auf die Rente auswirkt, zeigt Dirk von der Heide von der DRV Bund anhand einer Beispielrechnung: Eine Frau in den alten Bundesländern
Pflegeeinrichtungen. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber auch nicht danach fragen, wer geimpft ist. Er darf nur solche Informationen erfragen, an denen er ein legitimes Interesse hat. Da es keine Impfpflicht gibt, gibt es auch ein solches Interesse nicht. Außer, die Beschäftigten stehen mit besonders gefährdeten Personen in Kontakt. Sofern es in den medizinischen Einrichtungen ein Hygienekonzept gibt, welches vorsieht, dass nur geimpftes Personal Kontakt mit Patienten haben soll, könnte die Einhaltung dieses Konzepts ein legitimes Interesse darstellen.
(bü) Sozialrecht Ein Mann, der als ungelernte Reinigungskraft arbeitet, kann auch dann eine Rente wegen verminderte Erwerbsfähigkeit durchsetzen, wenn die Rentenversicherung der Meinung ist, er könne noch als Hausmeister arbeiten. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg machte indes deutlich, dass sich die Tätigkeit als Hausmeister inzwischen stark verändert habe. So müsse er Entscheidungen treffen, komplexe technische Anlagen überwachen oder organisieren. Leidet der Mann an orthopädischen sowie an psychiatrischen Schäden, die sich verschlimmert haben, so sei ihm ein solch verantwortungsvoller Job nicht mehr zumutbar. (Az. L 4 R 680/17) arbeitet mit 40 Stunden in der Woche Vollzeit. Ihr sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt liegt bei 41.541 Euro. Ihr Brutto-Monatsverdienst beträgt damit rund 3462 Euro. Hierfür erhält die Versicherte pro Jahr einen Entgeltpunkt an Rentenzuwachs, das sind derzeit 34,19 Euro pro Kalenderjahr.
Arbeitet die Frau nun nur noch 20 Stunden in der Woche, reduziert sich ihr Rentenzuwachs um die Hälfte auf 17,10 Euro. Arbeitet sie dagegen 30 Stunden die Woche (bei 40 Stunden Vollzeit), reduziert sich der Rentenzuwachs nur um 25 Prozent.
Eine Frau mit einem Arbeitsentgelt von 41.541 Euro, die in den alten Bundesländern sowohl 20 Jahre Vollzeit als auch 20 Jahre halbtags gearbeitet hat, erreicht eine Rentenhöhe von rund 1026 Euro brutto. „Hätte sie von den 40 Arbeitsjahren dagegen nur zwei Jahre halbtags gearbeitet, hätte sie eine Rentenanwartschaft von rund 1333 Euro brutto“, so von der Heide.
Tipp 3: Mit dem Partner über einen Ausgleich reden
Die Beispielrechnung zeigt: Eine Teilzeitbeschäftigung über einen längeren Zeitraum mindert nicht nur laufende Einkünfte, sondern auch Rentenansprüche. „In vielen Fällen ist es sinnvoll, mit dem Partner nach einer Lösung zu suchen“, sagt Kathleen Altmann vom Bundesverband deutscher Banken mit Sitz in Berlin. Das bietet sich vor allem dann an, wenn es darum geht, eine Rentenlücke auszugleichen, die durch die Betreuung gemeinsamer Kinder entsteht.
Eine Möglichkeit: „Es gibt zwischen den Partnern einen Bargeld-Ausgleich“, sagt Altmann. Den Betrag kann die Teilzeitbeschäftigte langfristig für die Altersvorsorge anlegen und ihn beispielsweise in einen ETF-Fond investieren.
Eine andere Option: Der Partner zahlt für den in Teilzeit arbeitenden Partner monatlich in einen Sparplan ein – „das ist schon mit einem
Betrag von 25 Euro im Monat möglich“, so Altmann.
Tipp 4: Altersvorsorge weiter im Blick haben
Auch wenn der Partner einen Ausgleich zahlt, sollte man prüfen, ob das Geld im Alter reichen wird. Wer unsicher ist, kann sich beraten lassen – zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei Verbraucherzentralen. In jedem Fall bietet es sich für Teilzeitbeschäftigte an, den Arbeitgeber nach einer betrieblichen Altersversorgung zu fragen. „Bei der Gelegenheit kann man sich auch gleich nach vermögenswirksamen Leistungen erkundigen und sie dann in jedem Fall nutzen“, sagt Roggemann. Zudem gibt es die Möglichkeit, mit der Riester-Zulage die Altersvorsorge aufzustocken.
Tipp 5: Finanzen immer wieder auf den Prüfstand stellen Damit einem die Finanzen nicht aus dem Ruder laufen, bietet es sich an, sich regelmäßig die Einnahmen und Ausgaben anzusehen. Oft lohnt es sich, in einer Partnerschaft drei Konten zu haben – jeder Partner hat sein eigenes, und beide haben ein Gemeinschaftskonto. „Das sorgt für mehr Transparenz und macht es einfacher, gemeinschaftliche Kosten wie etwa Miete und Versicherungen aufzuteilen“, sagt Altmann.
Wichtig ist auch, über ein finanzielles Polster für Notfälle zu verfügen. Eine Faustregel besagt, so viel Geld zur Seite zu legen, dass man damit drei Monate über die Runden kommt. „Auf einem Tagesgeldkonto liegt das Geld sicher und ist im Notfall sofort verfügbar“, rät Altmann.
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