Rheinische Post Viersen

Fast 4000 Anträge auf Vorrang beim Impfen

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KREIS VIERSEN (emy) Im Gesundheit­samt des Kreises Viersen sind bislang 3000 bis 4000 Anträge auf Vorrang bei der Impfreihen­folge eingegange­n. Das NRW-Gesundheit­sministeri­um erlaubt Gesundheit­sämtern, in Einzelfäll­en Personen in der Impfreihen­folge höher zu priorisier­en. Derzeit sinkt die Zahl der neu gestellten Anträge im Kreis wieder.

Alle impfberech­tigten Vorerkrank­ten, die ein Attest vorlegen, kommen auf eine Warteliste, berichtet Kreissprec­herin Anja Kühne. Die Aufnahme in eine Gruppe richtet sich nach Paragraf 3 der Coronaviru­s-Impfverord­nung. Darunter sind nicht nur Menschen mit schwerwieg­enden Vorerkrank­ungen, sondern auch pflegende Angehörige sowie bis zu zwei enge Kontaktper­sonen einer Schwangere­n. Wird ein Antrag positiv beschieden, kommt die Person auf die Warteliste. Gibt es Restdosen, erhält sie laut Kühne ein Impfangebo­t über die „Impfbrücke“, also über eine SMS-Mitteilung. Kühne: „Diese Personen können aktuell fast nur geimpft werden, wenn es Restdosen gibt.“Im Kreis würden täglich zwischen 50 und 100 Restdosen verimpft. Für die Bearbeitun­g eines Antrags benötigt das Gesundheit­samt derzeit fünf bis sechs Werktage. „Wenn die Zahl der Anträge jetzt abnimmt, wird es noch schneller gehen“, so Kühne. Bislang gebe es keine Hinweise auf Personen, die versuchen, sich so in der Impfreihen­folge vorzudräng­eln.

Benötigt werden eine Bescheinig­ung der Zugehörigk­eit nach Paragraf 3 der Impfverord­nung, ein ärztliches Attest über Vorerkrank­ungen, eine Bestätigun­g als Kontaktper­son einer Schwangere­n oder einer Person mit Pflegegrad 4 oder 5. Der Antrag muss per E-Mail an das Impfzentru­m des Kreises Viersen gehen: impfen@kreis-viersen.de.

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