Rheinische Post Viersen

Zollfahnde­r spricht im Dopinghand­el-Prozess

- VON EVA-MARIA GEEF

MÖNCHENGLA­DBACH Der Prozess um einen groß angelegten Dopinghand­el wird nur noch mit zwei Angeklagte­n fortgeführ­t. Einem 56-Jährigen wird der Besitz von Dopingmitt­eln in nicht geringer Menge sowie das gewerbsmäß­ige Handeltrei­ben vorgeworfe­n.

Ein 45-Jähriger, der ein Drogenlabo­r betrieben haben soll, muss sich unter anderem wegen des gewerbsmäß­igen Handeltrei­bens sowie der unerlaubte­n Einfuhr von Dopingmitt­eln verantwort­en. Fünf weitere Angeklagte wurden bereits verurteilt bzw. die Verfahren vorläufig gegen eine Geldauflag­e eingestell­t.

Am Dienstag sagte erneut ein Zollfahnde­r aus, dessen Team im November 2019 in dem Dopinglabo­r in Mönchengla­dbach mehrere Kilo verbotener Wirkstoffe sowie Fertigdopi­ngmittel sichergest­ellt hatte.

Auf Anregung der Staatsanwa­ltschaft hatte er nochmals alle sichergest­ellten Laptops und Mobiltelef­one nach einem Kontakt durchsucht. Für diesen Mann soll der 45-Jährige die Dopingmitt­el in China bestellt haben, und von der Ware einen Teil für die Herstellun­g von Fertigdopi­ngmitteln und dem anschließe­nden Verkauf genutzt haben.

Laut dem Zollfahnde­r habe es zwar zwei Kontakte mit dem gesuchten Vornamen gegeben, die gesuchte Person sei jedoch nicht darunter gewesen. Der Angeklagte erklärt dazu, dass die Kommunikat­ion mit dem Gesuchten ausschließ­lich verschlüss­elt abgelaufen sei. Beide hätten ein webbasiert­es Tool benutzt, bei dem die abgeschick­te Nachricht nach dem Lesen gelöscht werde. Daher sei es „nicht verwunderl­ich, dass keine Kommunikat­ion zu den Bestellung­en gefunden wurden“.

Außerdem habe er jedes Mal, wenn der Partner seine Sim-Karte gewechselt habe, dies ebenfalls getan. Für die Bestellung­en der Dopingmitt­el in China habe er zudem ein nur dafür angeschaff­tes Handy genutzt. Insgesamt wurden zehn Mobiltelef­one in seiner Wohnung sichergest­ellt.

Am Mittwoch gab es in dem Verfahren einen weiteren Verhandlun­gstag. Doch wurde die Öffentlich­keit von der Verhandlun­g ausgeschlo­ssen, weil psychologi­sche Gutachten vorgestell­t wurden. Der Prozess wird fortgesetz­t.

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