Schulleiterin klagt gegen Suspendierung
Die Viersener Schulleiterin Silke Dückers-Klichowski weigerte sich, Maske zu tragen – und wurde deshalb vom Dienst suspendiert. Das OVG Münster lehnte ihre Beschwerde dagegen ab. Jetzt geht der Fall erneut vor Gericht.
VIERSEN/DÜSSELDORF War die Suspendierung der Viersener Grundschulleiterin Silke Dückers-Klichowski durch das Land NRW berechtigt? Mit dieser Frage wird sich bald erneut das Verwaltungsgericht Düsseldorf beschäftigen müssen. Seit 20. April darf die langjährige Leiterin der Gemeinschaftsgrundschule Rahser ihre Dienstgeschäfte nicht führen. Sie hatte auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Schule verzichtet, auch setzte sie Testungen von Schülern aus.
Gegen die Suspendierung hatte Dückers-Klichowski Beschwerde eingereicht – die aber wiesen sowohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf als auch das Oberverwaltungsgericht Münster als oberste Instanz im Eilverfahren ab. Ihr Anwalt erklärte nun auf Anfrage unserer Redaktion, dass seine Mandantin trotz der beiden verlorenen Eilverfahren erneut vors Verwaltungsgericht ziehen wird. „Im Eilverfahren war keine Zeugenvernehmung, keine mündliche Verhandlung möglich“, so der Kölner Rechtsanwalt Gordon Pankalla, der die Grundschulleiterin vertritt. In den Eilverfahren seien wesentliche Fakten nicht hinreichend berücksichtigt worden.
„Meine Mandantin ist schwerbehindert. Sie darf aus medizinischen Gründen keine Maske tragen.“Dückers-Klichowski habe dazu drei Atteste von Ärzten vorgelegt; diese medizinischen Nachweise aber erfüllten – so die Richter des OVG – „sämtlich nicht die an einen derartigen Nachweis zu stellenden Mindestanforderungen“. Pankalla kündigte an, dass er die Ärzte als Zeugen vorladen werde. Und er hält eine inhaltliche Kontrolle der Atteste nicht für statthaft. „Dass sich die CoronaBetreuungsverordnung NRW in der Zwischenzeit geändert hat und nach dem Wortlaut der Verordnung eine Überprüfung eines Attests nicht mehr stattfindet, wurde im Eilverfahren ignoriert.“Es sei schwierig, an ein Attest zu kommen, so der Anwalt. „Ich kenne viele Ärzte, die keine Atteste mehr ausstellen, weil sie dann Ärger mit der Kassenärztlichen Vereinigung fürchten.“
Besonders wurmt Pankalla, dass die Richter in den beiden Eilverfahren seinem wohl wichtigsten Argument keine Bedeutung beigemessen haben: Ob überhaupt eine pandemische Lage als rechtliche Grundlage
für die Schutzmaßnahmen vorlag. „Auch im Eilverfahren müssen die Richter doch gewissenhaft prüfen und dürfen sich nicht einfach auf einen Beschluss des Bundestags berufen. Wo bleibt denn da die Gewaltenteilung?“
Pankalla ist in der Corona-Szene kein Unbekannter. Er gründete die „Anwälte für Aufklärung“mit, die in den Corona-Schutzmaßnahmen „massive Verstöße“gegen Recht und Gesetz sehen. Von der QuerdenkerSzene distanziert sich der Kölner
Jurist aber ausdrücklich. „Es geht nur darum, dass das Grundgesetz wieder eingehalten wird und keine überzogenen Maßnahmen mehr beschlossen werden“, schreibt er auf seiner Homepage.
Dass die Viersener Grundschulleiterin die dienstliche Anordnung ignorierte, ihre Schüler testen zu lassen, begründet ihr Anwalt unter anderem damit, dass der Hauptpersonalrat der Grundschulen des NRW-Schulministeriums den Hinweis gab, dass die Schnelltests für
Grundschulen nicht alters- und kindgerecht seien – und der zuständige Gefahrstoffbeauftragte einer benachbarten Schule ihr die schulinterne Gefährdungsbeurteilung zugeschickt habe. „Wenn sich eine Beamtin durch Erfüllen der Weisungen dem Vorwurf der Körperverletzung aussetzt, muss sie der dienstlichen Anordnung nicht Folge leisten“, so der Anwalt.
Pankalla betonte, dass DückersKlichowski die Tests lediglich für einen Tag ausgesetzt hatte, an dem auch nur Notgruppen in den beiden Schulstandorten waren. Dass Eltern mit dem Vorgehen einverstanden waren, bestätigten zwei Mütter von betroffenen Schülern unserer Redaktion. Die Kinder sollten sich in Testzentren testen lassen. Andere Eltern kritisierten das Vorgehen der Schulleiterin.
Laut OVG gibt es zudem Hinweise darauf, dass die Schulleiterin die Beschlüsse zum Lüften nicht hinreichend umsetzte. Pankalla will im Hauptsache-Verfahren den Hausmeister als Zeugen vorladen, um diesen Vorwurf zu entkräften.