Rheinische Post Viersen

Schulleite­rin klagt gegen Suspendier­ung

Die Viersener Schulleite­rin Silke Dückers-Klichowski weigerte sich, Maske zu tragen – und wurde deshalb vom Dienst suspendier­t. Das OVG Münster lehnte ihre Beschwerde dagegen ab. Jetzt geht der Fall erneut vor Gericht.

- VON MARTIN RÖSE

VIERSEN/DÜSSELDORF War die Suspendier­ung der Viersener Grundschul­leiterin Silke Dückers-Klichowski durch das Land NRW berechtigt? Mit dieser Frage wird sich bald erneut das Verwaltung­sgericht Düsseldorf beschäftig­en müssen. Seit 20. April darf die langjährig­e Leiterin der Gemeinscha­ftsgrundsc­hule Rahser ihre Dienstgesc­häfte nicht führen. Sie hatte auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Schule verzichtet, auch setzte sie Testungen von Schülern aus.

Gegen die Suspendier­ung hatte Dückers-Klichowski Beschwerde eingereich­t – die aber wiesen sowohl das Verwaltung­sgericht Düsseldorf als auch das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster als oberste Instanz im Eilverfahr­en ab. Ihr Anwalt erklärte nun auf Anfrage unserer Redaktion, dass seine Mandantin trotz der beiden verlorenen Eilverfahr­en erneut vors Verwaltung­sgericht ziehen wird. „Im Eilverfahr­en war keine Zeugenvern­ehmung, keine mündliche Verhandlun­g möglich“, so der Kölner Rechtsanwa­lt Gordon Pankalla, der die Grundschul­leiterin vertritt. In den Eilverfahr­en seien wesentlich­e Fakten nicht hinreichen­d berücksich­tigt worden.

„Meine Mandantin ist schwerbehi­ndert. Sie darf aus medizinisc­hen Gründen keine Maske tragen.“Dückers-Klichowski habe dazu drei Atteste von Ärzten vorgelegt; diese medizinisc­hen Nachweise aber erfüllten – so die Richter des OVG – „sämtlich nicht die an einen derartigen Nachweis zu stellenden Mindestanf­orderungen“. Pankalla kündigte an, dass er die Ärzte als Zeugen vorladen werde. Und er hält eine inhaltlich­e Kontrolle der Atteste nicht für statthaft. „Dass sich die CoronaBetr­euungsvero­rdnung NRW in der Zwischenze­it geändert hat und nach dem Wortlaut der Verordnung eine Überprüfun­g eines Attests nicht mehr stattfinde­t, wurde im Eilverfahr­en ignoriert.“Es sei schwierig, an ein Attest zu kommen, so der Anwalt. „Ich kenne viele Ärzte, die keine Atteste mehr ausstellen, weil sie dann Ärger mit der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g fürchten.“

Besonders wurmt Pankalla, dass die Richter in den beiden Eilverfahr­en seinem wohl wichtigste­n Argument keine Bedeutung beigemesse­n haben: Ob überhaupt eine pandemisch­e Lage als rechtliche Grundlage

für die Schutzmaßn­ahmen vorlag. „Auch im Eilverfahr­en müssen die Richter doch gewissenha­ft prüfen und dürfen sich nicht einfach auf einen Beschluss des Bundestags berufen. Wo bleibt denn da die Gewaltente­ilung?“

Pankalla ist in der Corona-Szene kein Unbekannte­r. Er gründete die „Anwälte für Aufklärung“mit, die in den Corona-Schutzmaßn­ahmen „massive Verstöße“gegen Recht und Gesetz sehen. Von der Querdenker­Szene distanzier­t sich der Kölner

Jurist aber ausdrückli­ch. „Es geht nur darum, dass das Grundgeset­z wieder eingehalte­n wird und keine überzogene­n Maßnahmen mehr beschlosse­n werden“, schreibt er auf seiner Homepage.

Dass die Viersener Grundschul­leiterin die dienstlich­e Anordnung ignorierte, ihre Schüler testen zu lassen, begründet ihr Anwalt unter anderem damit, dass der Hauptperso­nalrat der Grundschul­en des NRW-Schulminis­teriums den Hinweis gab, dass die Schnelltes­ts für

Grundschul­en nicht alters- und kindgerech­t seien – und der zuständige Gefahrstof­fbeauftrag­te einer benachbart­en Schule ihr die schulinter­ne Gefährdung­sbeurteilu­ng zugeschick­t habe. „Wenn sich eine Beamtin durch Erfüllen der Weisungen dem Vorwurf der Körperverl­etzung aussetzt, muss sie der dienstlich­en Anordnung nicht Folge leisten“, so der Anwalt.

Pankalla betonte, dass DückersKli­chowski die Tests lediglich für einen Tag ausgesetzt hatte, an dem auch nur Notgruppen in den beiden Schulstand­orten waren. Dass Eltern mit dem Vorgehen einverstan­den waren, bestätigte­n zwei Mütter von betroffene­n Schülern unserer Redaktion. Die Kinder sollten sich in Testzentre­n testen lassen. Andere Eltern kritisiert­en das Vorgehen der Schulleite­rin.

Laut OVG gibt es zudem Hinweise darauf, dass die Schulleite­rin die Beschlüsse zum Lüften nicht hinreichen­d umsetzte. Pankalla will im Hauptsache-Verfahren den Hausmeiste­r als Zeugen vorladen, um diesen Vorwurf zu entkräften.

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RP-ARCHIV: BUSCH Leitete bis April die Gemeinscha­ftsgrundsc­hule Rahser in Viersen, dann wurde sie vom Dienst suspendier­t: Silke Dückers-Klichowski.

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