Wirbel um angeblich illegale Umbauten
Einzelhändler Klaus Binsfeld ist ratlos. In einem Schreiben der städtischen Bauaufsicht wird mehr Brandschutz angemahnt und von illegalen Umbauten bei Polster Binsfeld gesprochen. Die bestreitet er.
„Als ob ich ein Betrüger wäre!“Klaus Binsfeld ist empört. In einem Schreiben der Stadt Viersen werden ihm illegale Umbauten vorgeworfen. 1978 hat sein Vater Heinz Binsfeld den Laden umgebaut. Die alten Pläne von Architekt Wolfgang Zastrow aus Süchteln wurden von der Bauaufsicht geprüft. Im grünen Stempel auf den Grundriss-Plänen ist Bauschein 1375 und das Datum 24. November 1977 zu lesen. Der Umbau wurde 1978 in einem gemacht. „Seit ich den Laden übernommen habe, wurde gar nichts geändert. Es gab keinen Umbau danach“, so der Einzelhändler. Es seien lediglich Pappwände, die als Raumteiler dienten, entfernt worden. Jetzt kann man den Laden mit seinen rund 1000 Quadratmetern an der Großen Bruchstraße 8-10 überblicken. Im hinteren Teil gibt es zwei Ebenen, eine leicht erhöhte und eine, die ins Souterrain führt. Notausgänge sind vorhanden: Einer führt durch den Heizungsraum zu einem Gang zum Hinterhof. Es gibt ein Rolltor zur Laderampe und im Souterrain einen Ausstieg durch einen Gitterrost. Binsfeld plant, den Abdeckrost dieses Notausstiegs im Keller umbauen zu lassen. Auch beabsichtige er, eine zusätzliche Fluchttür im rückwärtigen Bereich des Ladens neben dem Rolltor einzubauen. So habe er es jedenfalls der Bauaufsicht der Stadt mitgeteilt. Außerdem wolle er eine neue funkvernetzte Rauchmeldeanlage einbauen lassen.
In dem Schreiben der Stadt wird dieses Bemühen auch grundsätzlich anerkannt. Die Mitarbeiter der Bauaufsicht hätten, so heißt es im Schreiben, das Binsfeld vorzeigte, bei ihren Besichtigungen allerdings festgestellt, dass seit der Baugenehmigung 1978 Änderungen an den ausgewiesenen Rettungswegen vorgenommen worden seien. „Diese waren entweder nicht vorhanden oder entsprachen nicht den heutigen Bestimmungen.“
Die weiteren Ausführungen der Bauordnung versteht Binsfeld überhaupt nicht. Unabhängig von den Fluchtwegen habe man bei den Besuchen vor Ort auch andere baugenehmigungspflichtige bauliche Veränderungen festgestellt. Zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände fordert die Stadt einen neuen Bauantrag mit einer brandschutztechnischen Gesamtplanung. Daraus könnten sich durchaus noch weitere als die bisher geplanten Maßnahmen ergeben.
Klaus Binsfeld ist zu mehr Brandschutz bereit, aber größere Umbauten wären der Horror. „Dann muss ich einen Räumungsverkauf machen. Denn den Staub einer Baustelle im Laden kriege ich aus den Möbeln nicht mehr raus. Oder ich mach‘ die Bude ganz dicht“, so Binsfeld.
Zu Details eines laufenden Verfahrens
könne die Stadt keine Auskünfte erteilen, erklärte ein Stadtsprecher. Auf Nachfrage gab er Hinweise zum Ablauf von Baugenehmigungsverfahren, die unabhängig vom konkreten Fall für alle gleich gelten. Die Baubehörde müsse einschreiten, wenn ihr bekannt werde, dass eine bauliche Anlage ohne eine dafür erforderliche Baugenehmigung wesentlich verändert wurde. Gleiches gelte, wenn eine bauliche Anlage wesentliche Mängel aufweist.
Meist reiche es in solchen Fällen aus, die Mängel zu beheben und den genehmigten Zustand wieder herzustellen. Anders sehe es dagegen aus, wenn wesentliche bauliche Veränderungen vorgenommen wurden und beibehalten werden sollen.
Dafür sei eine Baugenehmigung erforderlich. Gleiches gelte, wenn im Zuge der Beseitigung bestehender Mängel bauliche Veränderungen geplant seien. Auch hier müsse eine Baugenehmigung eingeholt werden. Auch wenn die Arbeiten dazu dienten, Mängel im Brandschutz zu beseitigen, könne eine Baugenehmigung erforderlich sein. Das diene dazu, bauliche Veränderungen zu dokumentieren und zu legalisieren.
Sowohl die Baubehörde als auch die Feuerwehr unterstützten in Fällen dieser Art die Bauherren auf dem Weg zu einer korrekten Umsetzung der rechtlichen Anforderungen. Die konkrete Planung, der Bauantrag und die Ausführung der Arbeiten nach erteilter Genehmigung seien allerdings Aufgabe des Bauherrn.