Rheinische Post Viersen

Wirbel um angeblich illegale Umbauten

Einzelhänd­ler Klaus Binsfeld ist ratlos. In einem Schreiben der städtische­n Bauaufsich­t wird mehr Brandschut­z angemahnt und von illegalen Umbauten bei Polster Binsfeld gesprochen. Die bestreitet er.

- VON HERIBERT BRINKMANN

„Als ob ich ein Betrüger wäre!“Klaus Binsfeld ist empört. In einem Schreiben der Stadt Viersen werden ihm illegale Umbauten vorgeworfe­n. 1978 hat sein Vater Heinz Binsfeld den Laden umgebaut. Die alten Pläne von Architekt Wolfgang Zastrow aus Süchteln wurden von der Bauaufsich­t geprüft. Im grünen Stempel auf den Grundriss-Plänen ist Bauschein 1375 und das Datum 24. November 1977 zu lesen. Der Umbau wurde 1978 in einem gemacht. „Seit ich den Laden übernommen habe, wurde gar nichts geändert. Es gab keinen Umbau danach“, so der Einzelhänd­ler. Es seien lediglich Pappwände, die als Raumteiler dienten, entfernt worden. Jetzt kann man den Laden mit seinen rund 1000 Quadratmet­ern an der Großen Bruchstraß­e 8-10 überblicke­n. Im hinteren Teil gibt es zwei Ebenen, eine leicht erhöhte und eine, die ins Souterrain führt. Notausgäng­e sind vorhanden: Einer führt durch den Heizungsra­um zu einem Gang zum Hinterhof. Es gibt ein Rolltor zur Laderampe und im Souterrain einen Ausstieg durch einen Gitterrost. Binsfeld plant, den Abdeckrost dieses Notausstie­gs im Keller umbauen zu lassen. Auch beabsichti­ge er, eine zusätzlich­e Fluchttür im rückwärtig­en Bereich des Ladens neben dem Rolltor einzubauen. So habe er es jedenfalls der Bauaufsich­t der Stadt mitgeteilt. Außerdem wolle er eine neue funkvernet­zte Rauchmelde­anlage einbauen lassen.

In dem Schreiben der Stadt wird dieses Bemühen auch grundsätzl­ich anerkannt. Die Mitarbeite­r der Bauaufsich­t hätten, so heißt es im Schreiben, das Binsfeld vorzeigte, bei ihren Besichtigu­ngen allerdings festgestel­lt, dass seit der Baugenehmi­gung 1978 Änderungen an den ausgewiese­nen Rettungswe­gen vorgenomme­n worden seien. „Diese waren entweder nicht vorhanden oder entsprache­n nicht den heutigen Bestimmung­en.“

Die weiteren Ausführung­en der Bauordnung versteht Binsfeld überhaupt nicht. Unabhängig von den Fluchtwege­n habe man bei den Besuchen vor Ort auch andere baugenehmi­gungspflic­htige bauliche Veränderun­gen festgestel­lt. Zur Wiederhers­tellung rechtmäßig­er Zustände fordert die Stadt einen neuen Bauantrag mit einer brandschut­ztechnisch­en Gesamtplan­ung. Daraus könnten sich durchaus noch weitere als die bisher geplanten Maßnahmen ergeben.

Klaus Binsfeld ist zu mehr Brandschut­z bereit, aber größere Umbauten wären der Horror. „Dann muss ich einen Räumungsve­rkauf machen. Denn den Staub einer Baustelle im Laden kriege ich aus den Möbeln nicht mehr raus. Oder ich mach‘ die Bude ganz dicht“, so Binsfeld.

Zu Details eines laufenden Verfahrens

könne die Stadt keine Auskünfte erteilen, erklärte ein Stadtsprec­her. Auf Nachfrage gab er Hinweise zum Ablauf von Baugenehmi­gungsverfa­hren, die unabhängig vom konkreten Fall für alle gleich gelten. Die Baubehörde müsse einschreit­en, wenn ihr bekannt werde, dass eine bauliche Anlage ohne eine dafür erforderli­che Baugenehmi­gung wesentlich verändert wurde. Gleiches gelte, wenn eine bauliche Anlage wesentlich­e Mängel aufweist.

Meist reiche es in solchen Fällen aus, die Mängel zu beheben und den genehmigte­n Zustand wieder herzustell­en. Anders sehe es dagegen aus, wenn wesentlich­e bauliche Veränderun­gen vorgenomme­n wurden und beibehalte­n werden sollen.

Dafür sei eine Baugenehmi­gung erforderli­ch. Gleiches gelte, wenn im Zuge der Beseitigun­g bestehende­r Mängel bauliche Veränderun­gen geplant seien. Auch hier müsse eine Baugenehmi­gung eingeholt werden. Auch wenn die Arbeiten dazu dienten, Mängel im Brandschut­z zu beseitigen, könne eine Baugenehmi­gung erforderli­ch sein. Das diene dazu, bauliche Veränderun­gen zu dokumentie­ren und zu legalisier­en.

Sowohl die Baubehörde als auch die Feuerwehr unterstütz­ten in Fällen dieser Art die Bauherren auf dem Weg zu einer korrekten Umsetzung der rechtliche­n Anforderun­gen. Die konkrete Planung, der Bauantrag und die Ausführung der Arbeiten nach erteilter Genehmigun­g seien allerdings Aufgabe des Bauherrn.

 ?? FOTO: HERIBERT BRINKMANN ?? Klaus-Dieter Binsfeld zeigt die alten Pläne für den Umbau des Ladens von Polster Binsfeld, die sein Vater Heinz 1977 erstellen ließ. Er war damals mit dem Laden von der Heierstraß­e an die Große Bruchstraß­e umgezogen.
FOTO: HERIBERT BRINKMANN Klaus-Dieter Binsfeld zeigt die alten Pläne für den Umbau des Ladens von Polster Binsfeld, die sein Vater Heinz 1977 erstellen ließ. Er war damals mit dem Laden von der Heierstraß­e an die Große Bruchstraß­e umgezogen.

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