Rheinische Post Viersen

Wieder Zuschüsse für Solaranlag­en und Grün

Die Gemeinde hat die Fördertöpf­e für diverse Programme wieder aufgefüllt. Schon bald können Interessen­ten Anträge abgeben. Was gefördert wird.

- Www.niederkrue­chten.de.

(hh) Wer sein Haus mit erneuerbar­en Energien versorgen oder ihm ein Gründach verpassen will, der kann in der Gemeinde Niederkrüc­hten jetzt wieder Fördermitt­el beantragen. In wenigen Tagen beginnt die Gemeinde damit, Anträge von Interessen­ten entgegenzu­nehmen.

Seit 2022 hat die Gemeinde Niederkrüc­hten

verschiede­ne kommunale Förderprog­ramme aufgelegt, um Bürger dabei zu unterstütz­en, das eigene Zuhause nachhaltig­er zu gestalten und Maßnahmen zum Energiespa­ren sowie zum Klimaschut­z umzusetzen. Die Gemeinde möchte so die Nutzung erneuerbar­er Energien und die E-Mobilität vorantreib­en sowie einen Beitrag zum

Klimaschut­z leisten. Daher werden die in der Vergangenh­eit geschaffen­en, aber schon ausgeschöp­ften Fördertöpf­e neu gefüllt und Fördergeld­er für die Anschaffun­g von Photovolta­ikund Stecker-PV-Anlagen, für Wallboxen sowie für Gründächer und Obstbäume bereitgest­ellt. Ab Dienstag, 28. Mai, 17 Uhr können wieder Förderantr­äge digital eingereich­t werden.

Und so sehen die Förderprog­ramme nach Angaben der Gemeinde im Detail aus: Photovolta­ikanlagen werden mit 100 Euro pro 1kWp (ab einer Mindestlei­stung von 1kWp) höchstens aber mit 400 Euro gefördert. Stecker-PV-Anlagen werden mit 80 Prozent des Kaufpreise­s, maximal aber mit 200 Euro gefördert.

Wallboxen für die Aufladung von E-Fahrzeugen werden mit 400 Euro für Anschaffun­g und Installati­onsleistun­g bezuschuss­t. Gründächer erhalten 400 Euro Zuschuss für die Einrichtun­g eines Gründachs. Anpflanzun­g von Obstbäumen: Hier ist die Ausgabe eines Obstbaums pro Wohngrunds­tück möglich.

Bei allen Förderprog­rammen sind

Doppelförd­erungen ausgeschlo­ssen. Was bereits 2022 oder 2023 gefördert wurde, kann also keine erneute Unterstütz­ung erhalten. Die Auszahlung der Fördermitt­el erfolgt jeweils nach Einreichen der vollständi­gen Leistungsn­achweise.

Alle Details zu den Programmen gibt es unter

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