Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Tätern drohen bis zu fünf Jahre Haftstrafe

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Strafe Die Verbreitun­g kinderporn­ografische­n Materials ist eine Straftat, die gemäß Paragraf 184b mit drei Monaten bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft wird.

Verstoß Wiedergabe sexueller Handlungen von, an oder vor einer Person unter 14 Jahren. Das Zeigen der Genitalien oder des Gesäßes eines Kindes.

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