Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Kartellamt plant neues Firmenstrafregister
Das Register soll Firmen listen, die in Deutschland Wirtschaftsdelikte begangen haben.
BONN Unternehmen, die in Deutschland Wirtschaftsdelikte begehen, sollen von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen ausgeschlossen werden. Beim Bundeskartellamt bauen Experten gerade ein Wettbewerbsregister auf. „Das Register ist ein sehr scharfes Schwert“, sagt Kartellamt-präsident Andreas Mundt. Gerade bei kleineren Unternehmen könne ein Eintrag durchaus an die Existenz gehen. Starten soll das Wettbewerbsregister im kommenden Jahr. Mundt: „Wir peilen das Ende des Jahres 2020 an.
Zwar können schon heute Unternehmen ausgeschlossen werden, die solche Delikte begangen haben. Für öffentliche Auftraggeber ist es aber bislang schwierig, zu prüfen, ob ein Unternehmen auffällig wurde. Als „gravierende Rechtsverstöße“, die zum Ausschluss führen sollen, gelten Straftaten wie Bestechung, Bestechlichkeit, Geldwäsche, Betrug, Steuerhinterziehung, Terrorismusfinanzierung, Bildung einer kriminellen Vereinigung oder Menschenhandel. Aber auch Verstöße gegen das Kartell-, Arbeits- oder Sozialrecht können zum Ausschluss führen. Wer durch Schwarzarbeit auffällt oder illegal ausländische Leiharbeiter beschäftigt, soll genauso aufgeführt werden wie Firmen, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen.
Öffentliche Auftraggeber werden ab einem Auftragswert von 30.000 Euro verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags elektronisch abzufragen, ob eine Firma eingetragen ist. Die Firmen werden nicht zwangsläufig von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Wenn es sich nach Einschätzung der Vergabestelle um kleinere Verstöße handelt (beispielsweise gegen das Mindestlohngesetz), kann diese die Firma weiter beauftragen.
Von den deutschen Staatsanwaltschaften werden rechtskräftige Urteile und Bußgeldbescheide an das Register gemeldet. Nach drei bis fünf Jahren werden Eintragungen gelöscht – es sei denn, die Firma weist eine „Selbstreinigung“nach, dann erfolgt die Löschung auch früher. „Gerade erarbeiten wir unter anderem, was genau sie dafür tun müssen“, erläutert Mundt. Es gehe beispielsweise um die Frage, ob die betroffene Firma genug getan habe, um zu verhindern, dass die begangene Straftat oder der Verstoß so in Zukunft noch einmal vorkomme. „Wir werden überprüfen, ob ein Unternehmen geeignete Compliance-richtlinien umsetzt“, kündigt Mundt an. Das sind organisatorische Vorkehrungen, um die Einhaltung von Richtlinien sicherzustellen.
„Die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an die Auftraggeber soll elektronisch im Wege eines automatisierten Abrufverfahrens erfolgen“, so der Kartellamtspräsident. Deshalb sei es in der Vorbereitungsphase vor allem ein riesiges IT-PROjekt. Zehn Mitarbeiter des Bundeskartellamtes werden durch externe Softwareentwickler ergänzt. Wie viele Beschäftigte beim Kartellamt mit den Aufgaben des Wettbewerbsregisters betraut sein werden, ist noch offen. In der Gesetzesbegründung sind 30 Stellen vorgesehen. „Wir haben von vorneherein gesagt, dass wir mehr Mitarbeiter brauchen werden“, so Mundt.