Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Kirchliche­s Heim muss für Fehlalarme zahlen

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SCHERMBECK (hs) Wer in Schermbeck über einen Fehlalarm das Ausrücken der Feuerwehr verursacht, muss dafür zahlen und es gibt für niemanden eine Ermäßigung der Kosten. Diesen Beschluss am Dienstag der Haupt- und Finanzauss­chuss mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionsv­orsitzende­n Klaus Roth (BFB) und Ulrike Trick (Bündnis 90/Die Grünen). Hintergrun­d für den Beschluss war ein Antrag zur Absenkung des zu leistenden Kostenersa­tzes, den die Evangelisc­he Stiftung Lühlerheim gestellt hatte. Auf dem Gelände des Lühlerheim­s gab es im vergangene­n Jahr fünf Fehleinsät­ze. Das waren mehr Fehleinsät­ze als in den fünf Jahren davor zusammen.

Als Geschäftsf­ührer der Einrichtun­g, in der auch Nichtsessh­afte leben, verwies Theo Lemken in seinem Antrag nicht nur auf Fälle, in denen es technische Störungen der neu installier­ten Brandmelde­anlagen gab, sondern auf Verhaltens­besonderhe­iten bzw. Fehlverhal­ten der Bewohner. „Wir sollten über einen Sozialtari­f nachdenken“, empfahl Ulrike Trick die Zustimmung zu einer Reduzierun­g des Kostenersa­tzes. Die Mehrheit schloss sich der Auffassung der Verwaltung an, zumal auch der Cdu-fraktionsv­orsitzende Klaus Schetter darauf verwies, dass Kosten solcher Art in den Pflegesätz­en schon mit einkalkuli­ert worden seien. Die Verwaltung verwies darauf, dass bei einem Verzicht auf die Erstattung die Kosten innerhalb des Gebührenha­ushaltes umgelegt werden müssten. „Gebühren vor Steuern“, stellte Bürgermeis­ter Mike Rexforth fest. Schermbeck hat in seiner kommunalen Satzung von 2016 einen Kostenersa­tz geregelt. Dem Lühlerheim wurden für die fünf Fehleinsät­ze insgesamt 8529,13 Euro berechnet.

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