Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Die Hürden für einen Parteiausschluss
Parteiengesetz Ein Mitglied kann nur aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.
Statut der CDU Parteischädigendes Verhalten liegt unter anderem vor, wenn ein Mitglied „in Versammlungen politischer Gegner, in deren Rundfunksendungen, Fernsehsendungen oder Presseorganen gegen die erklärte Politik der Union Stellung nimmt“. Auch, wenn vertrauliche Parteivorgänge an politische Gegner verraten werden.
Verfahren Über den Ausschluss entscheidet nach dem Cdu-statut „auf Antrag des örtlich zuständigen Kreis- oder Landesvorstands oder des Bundesvorstands das nach der Parteigerichtsordnung zuständige Parteigericht“.
Parteiausschluss 2003 hatte sich die Unionsbundestagsfraktion von ihrem Cdu-mitglied Martin Homann getrennt. Anlass waren Äußerungen, die als antisemitisch kritisiert worden waren. 2004 wurde Hohmann aus der hessischen CDU ausgeschlossen. Heute ist er hessischer Afd-bundestagsabgeordneter.