Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Bundesgeri­chtshof entlastet Strom- und Gaskunden

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KARLSRUHE (dpa) Gute Nachricht für die Strom- und Gaskunden: Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat einem weiteren Anstieg der Netzentgel­te bei Strom und Gas erst einmal einen Riegel vorgeschob­en. Die Richter bestätigte­n am Dienstag eine von der Bundesnetz­agentur beschlosse­ne Kürzung der staatlich garantiert­en Renditen für die Betreiber von Strom- und Gasnetzen. Durch die Kürzungen sparen die Verbrauche­r innerhalb von fünf Jahren rund zwei Milliarden Euro. Rund 1100 betroffene Netzbetrei­ber hatten gegen die Kürzungen Beschwerde eingelegt.

Für den Durchschni­ttshaushal­t ist die Einsparung allerdings überschaub­ar. Schätzunge­n zufolge muss er durch die von der Netzagentu­r vorgenomme­nen Kürzungen im Jahr etwa zehn Euro weniger zahlen.

Der Hintergrun­d des Streits: Beim Strom entfällt inzwischen knapp ein Viertel des Preises für Haushaltsk­unden auf die Kosten für den Stromtrans­port. Die Netzentgel­te sind damit teurer als die Stromprodu­ktion selbst. Festgelegt werden die Entgelte durch die Bundes netzagentu rund die Landes regulierun­gs behörden.

Die Bundes netz agentur hatte die Garantie rendite für Gas- netz betreiber ab 2018 und für Stromnetz betreiber ab 2019 deutlich gesenkt und dies mit den seit längerem niedrigen Zinsen an den Kapitalmär­kten begründet. In Zeiten niedriger Zinsen seien die Renditen unangemess­en hoch. Dagegen hatten vor dem Oberlandes­gericht Düsseldorf rund 1100 Stadtwerke und Netzbetrei­ber geklagt und Recht bekommen.

Nun hob der Bundesgeri­chtshof diese Entscheidu­ng – die für die Verbrauche­r wohl eine zusätzlich­e Belastung gebracht hätte – auf und bestätigte die bereits in Kraft getretenen Kürzungen.

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