Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Bundesgerichtshof entlastet Strom- und Gaskunden
KARLSRUHE (dpa) Gute Nachricht für die Strom- und Gaskunden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem weiteren Anstieg der Netzentgelte bei Strom und Gas erst einmal einen Riegel vorgeschoben. Die Richter bestätigten am Dienstag eine von der Bundesnetzagentur beschlossene Kürzung der staatlich garantierten Renditen für die Betreiber von Strom- und Gasnetzen. Durch die Kürzungen sparen die Verbraucher innerhalb von fünf Jahren rund zwei Milliarden Euro. Rund 1100 betroffene Netzbetreiber hatten gegen die Kürzungen Beschwerde eingelegt.
Für den Durchschnittshaushalt ist die Einsparung allerdings überschaubar. Schätzungen zufolge muss er durch die von der Netzagentur vorgenommenen Kürzungen im Jahr etwa zehn Euro weniger zahlen.
Der Hintergrund des Streits: Beim Strom entfällt inzwischen knapp ein Viertel des Preises für Haushaltskunden auf die Kosten für den Stromtransport. Die Netzentgelte sind damit teurer als die Stromproduktion selbst. Festgelegt werden die Entgelte durch die Bundes netzagentu rund die Landes regulierungs behörden.
Die Bundes netz agentur hatte die Garantie rendite für Gas- netz betreiber ab 2018 und für Stromnetz betreiber ab 2019 deutlich gesenkt und dies mit den seit längerem niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten begründet. In Zeiten niedriger Zinsen seien die Renditen unangemessen hoch. Dagegen hatten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf rund 1100 Stadtwerke und Netzbetreiber geklagt und Recht bekommen.
Nun hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung – die für die Verbraucher wohl eine zusätzliche Belastung gebracht hätte – auf und bestätigte die bereits in Kraft getretenen Kürzungen.