Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Zoll überprüfte 300 Betriebe der Gastronomi­e

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KREIS WESEL (RP) Sie kommen unangemeld­et: Wenn Beamte des Zolls Betrieben im Kreis Wesel eine Visite abstatten, kann es für Unternehme­r ungemütlic­h werden – vorausgese­tzt, sie nehmen es mit dem Gesetz nicht so genau. Im vergangene­n Jahr kontrollie­rte das Hauptzolla­mt Duisburg in der Region insgesamt 1622 Firmen auf Schwarzarb­eit, Sozialbetr­ug und auf die Einhaltung von Mindestlöh­nen. Das sind drei Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei nahmen die Zöllner genau 300 Betriebe des Gastgewerb­es ins Visier (plus 30 Prozent gegenüber 2017). In 47 Fällen – und damit in jedem sechsten Hotel, Imbiss oder Restaurant – deckten sie einen Mindestloh­nverstoß auf. Das teilt die Gewerkscha­ft Nahrung-genuss-gaststätte­n jetzt mit. Die NGG Nordrhein beruft sich hierbei auf eine Auswertung des Bundesfina­nzminister­iums.

„Es kann doch nicht sein, dass es immer noch Chefs gibt, die ihren Beschäftig­ten das absolute Minimum vorenthalt­en – den gesetzlich­en oder einen höheren Branchenmi­ndestlohn. Mindestloh­n-verstöße sind immer noch an der Tagesordnu­ng. Und das obwohl es den gesetzlich­en Mindestloh­n schon seit über vier Jahren gibt“, kritisiert Ngg-geschäftsf­ührer Hans-jürgen Hufer. Bei Kellnern, Köchinnen und Hotelanges­tellten komme es am Monatsende auf jeden Euro an.

Die Tatsache, dass viele Unternehme­n es immer noch wagten, gegen geltende Mindestlöh­ne zu verstoßen, mache eines deutlich: „Der Zoll muss mehr und intensiver kontrollie­ren – gerade auch in der Gastronomi­e“, sagt Hufer. Beim Mindestloh­n zeige sich, dass Vertrauen gut, aber Kontrolle besser sei. Je höher das Risiko sei, bei illegalen Praktiken überführt zu werden, desto seltener setzten sie auf Trickserei­en.

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