Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Apple wehrt sich gegen Milliarden-steuernachzahlung in Irland
LUXEMBURG (dpa) Die juristische Schlacht zwischen Apple und der Eu-kommission um die Rekord-steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro in Irland ist voll entbrannt. Der iphone-konzern bekräftigte nun vor dem Eu-gericht in Luxemburg, dass die Erträge von zwei irischen Tochterfirmen vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Die Kommission warf Apple vor, nur Verwirrung zu stiften. Sie betonte ihre Sichtweise, dass Irland die Steuern zu niedrig angesetzt habe.
Der iphone-hersteller fühlt sich doppelt zur Kasse gebeten. „Apple zahlt jetzt rund 20 Milliarden Euro Steuern in den USA auf dieselben Gewinne, die laut der Kommission auch in Irland besteuert werden müssten“, erklärte Apple. Eu-wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe.
Bei dem Streit geht es nicht nur um Geld. Für die in Europa oft gefeierte Vestager war der aufsehenerregende Fall ein Höhepunkt ihrer Laufbahn. Eine Niederlage könnte ein schwerer politischer Rückschlag für sie werden. Zudem könnte das Verfahren für Streit zwischen den USA und Europa über die Besteuerung amerikanischer Unternehmen sorgen. Und für Apple geht es auch um den Ruf: Der iphone-hersteller will sich nicht als Steuerflüchtling und Trickser bezeichnen lassen.
Die Schlüsselfrage in dem Verfahren ist, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes hätte in dem Land versteuert werden müssen. Apple argumentiert, die irische Tochter Apple Sales International (ASI) sei lediglich für den Vertrieb von Geräten des Konzerns außerhalb Nord- und Südamerikas zuständig gewesen – während die eigentlichen Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien. „Das iphone, das ipad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwickelt.“Deswegen wäre es falsch, auf die Gewinne aus dem internationalen Geschäft, die sich in Irland ansammelten, Steuern in dem Land zu bezahlen. Irland habe deshalb zurecht nur den Teil der bei den Tochterfirmen verbuchten Gewinne besteuert, die auf Aktivitäten in dem Land zurückgingen.
Rund um den Streit kochten immer wieder die Emotionen hoch. So hatte Apple-chef Tim Cook die Kritik Vestagers, Apple habe in Irland im Jahr 2014 eine Körperschaftssteuer von lediglich 0,005 Prozent bezahlt, als „politischen Dreck“bezeichnet. Die Kommission muss in Luxemburg nun unter anderem nachweisen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren. Nach der Entscheidung des Eu-gerichts können die Seiten noch in Berufung beim Europäischen Gerichtshof gehen. Das dürfte den Streit um weitere Jahre verlängern.