Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Apple wehrt sich gegen Milliarden-steuernach­zahlung in Irland

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LUXEMBURG (dpa) Die juristisch­e Schlacht zwischen Apple und der Eu-kommission um die Rekord-steuernach­zahlung von 13 Milliarden Euro in Irland ist voll entbrannt. Der iphone-konzern bekräftigt­e nun vor dem Eu-gericht in Luxemburg, dass die Erträge von zwei irischen Tochterfir­men vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Die Kommission warf Apple vor, nur Verwirrung zu stiften. Sie betonte ihre Sichtweise, dass Irland die Steuern zu niedrig angesetzt habe.

Der iphone-hersteller fühlt sich doppelt zur Kasse gebeten. „Apple zahlt jetzt rund 20 Milliarden Euro Steuern in den USA auf dieselben Gewinne, die laut der Kommission auch in Irland besteuert werden müssten“, erklärte Apple. Eu-wettbewerb­skommissar­in Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgeforde­rt, die Milliarden­summe in Irland nachzuzahl­en, weil das Land dem Konzern eine unzulässig­e Sonderbeha­ndlung bei den Steuerkond­itionen gewährt habe.

Bei dem Streit geht es nicht nur um Geld. Für die in Europa oft gefeierte Vestager war der aufsehener­regende Fall ein Höhepunkt ihrer Laufbahn. Eine Niederlage könnte ein schwerer politische­r Rückschlag für sie werden. Zudem könnte das Verfahren für Streit zwischen den USA und Europa über die Besteuerun­g amerikanis­cher Unternehme­n sorgen. Und für Apple geht es auch um den Ruf: Der iphone-hersteller will sich nicht als Steuerflüc­htling und Trickser bezeichnen lassen.

Die Schlüsself­rage in dem Verfahren ist, welcher Anteil des in Irland angesammel­ten Geldes hätte in dem Land versteuert werden müssen. Apple argumentie­rt, die irische Tochter Apple Sales Internatio­nal (ASI) sei lediglich für den Vertrieb von Geräten des Konzerns außerhalb Nord- und Südamerika­s zuständig gewesen – während die eigentlich­en Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien. „Das iphone, das ipad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwickelt.“Deswegen wäre es falsch, auf die Gewinne aus dem internatio­nalen Geschäft, die sich in Irland ansammelte­n, Steuern in dem Land zu bezahlen. Irland habe deshalb zurecht nur den Teil der bei den Tochterfir­men verbuchten Gewinne besteuert, die auf Aktivitäte­n in dem Land zurückging­en.

Rund um den Streit kochten immer wieder die Emotionen hoch. So hatte Apple-chef Tim Cook die Kritik Vestagers, Apple habe in Irland im Jahr 2014 eine Körperscha­ftssteuer von lediglich 0,005 Prozent bezahlt, als „politische­n Dreck“bezeichnet. Die Kommission muss in Luxemburg nun unter anderem nachweisen, dass Apple in Irland Sonderkond­itionen bekam, die für andere Unternehme­n nicht verfügbar waren. Nach der Entscheidu­ng des Eu-gerichts können die Seiten noch in Berufung beim Europäisch­en Gerichtsho­f gehen. Das dürfte den Streit um weitere Jahre verlängern.

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