Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Kfz-versicherung fristgerecht kündigen
Die Wechselsaison läuft nicht nur bei Winterreifen auf vollen Touren. Der Posteingang ist entscheidend.
(tmn) Sie wollen Ihre Kfz-versicherung kündigen? Dann müssen Sie beachten, dass für die Fristwahrung das Datum maßgeblich ist, an dem Ihr Schreiben bei der Versicherung eintrifft. Darauf weist Andreas Gernt von der Verbraucherzentrale Niedersachsen hin. Er rät, sich die Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen. „Wer das rechtzeitig genug macht, spart sich ein teures Einschreiben mit Rückschein.“
Dann kann auch per E-mail oder Fax gekündigt werden. Allerdings müsse man etwa ein bis zwei Wochen für die schriftliche Betätigung einkalkulieren. Bei drohendem Fristablauf rät Gernt aber zur Variante mit Einschreiben. So gehen Kunden sicher, dass die Kündigung fristgemäß eingegangen ist. „Oder Sie besuchen den Vertreter vor Ort und lassen sich die Kündigung direkt bestätigen“, sagt Gernt.
Abgesehen von sogenannten unterjährigen Verträgen läuft die Kfz-versicherung meist analog zum Kalenderjahr. Dann muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30. November bei der Versicherung sein. Der fällt in diesem Jahr auf einen Samstag. Daher gilt der nächste Werktag, also der 2. Dezember, als spätestes Datum zur gewünschten ordentlichen Kündigung.
Wer sich alternative Angebote einholen will, kann auf kostenlose Vergleichsportale zurückgreifen. Mindestens gleich gute Leistungen zu besseren Konditionen sollten dabei im Fokus stehen. Manche Portale verdienen aber durch Provisionen der Versicherer beim Vertragsabschluss, gibt Gernt zu bedenken. Er rät, zwei bis drei Portale parallel zu nutzen. Darüber hinaus sinnvoll: sich zum Vergleich auch noch ein Angebot eines kostengünstigen Direktversicherers einzuholen. Denn kostenlose Portale bieten in der Regel keinen kompletten Marktüberblick. Es gibt aber auch gute kostenpflichtige Vergleichsmöglichkeiten, etwa von der Stiftung Warentest, die persönlich zugeschnittene Computeranalysen zusammenstellt.