Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Digitale Patientenakte rückt näher
Ab 2021 werden medizinische Daten elektronisch gespeichert – aber nur auf Wunsch.
BERLIN (qua) Zettel mit Rezepten, Umschläge mit Röntgenbildern und dicke Briefe mit langen Befunden sollen schon bald der Vergangenheit angehören. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat am Donnerstag mit dem Patientendaten-schutzgesetz ein weiteres Regelungswerk für die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorgelegt. Der Gesetzentwurf ist nun in die Ressortabstimmung innerhalb der Regierung gegangen und soll im März oder April das Kabinett passieren.
Schon bisher war vorgesehen, dass Krankenkassen ab 2021 ihren Versicherten die Möglichkeit bieten müssen, ihre Patientenakte per App auf ihrem Smartphone zu speichern. Die Apps sollen von den Krankenkassen angeboten werden.
Zugleich werden Ärzte und Kliniken verpflichtet, den Patienten alle Daten zu überspielen.
Die Versicherten können freilich selbst entscheiden, ob sie die elektronische Speicherung wünschen. Sie sollen „Herr über ihre Daten“sein, wie es aus dem Gesundheitsministerium heißt. So sollen Patienten entscheiden können, ob und, wenn ja, auf welche gespeicherten Daten sie einem Arzt den Zugriff gestatten.
Ab 2022 sollen auch Impfausweis, Mutterpass, Zahn-bonusheft und das gelbe U-heft für Kinder gespeichert werden können. Schon im kommenden Jahr sollen Versicherte Rezepte auf einer App sichern und dann in der Apotheke einlösen können. Gleiches gilt für Überweisungen, für die dann auch keine Zettel mehr notwendig sein sollen.
Das neue Gesetz befasst sich insbesondere mit der Sicherheit der Daten und verpflichtet Ärzte, Kliniken und Apotheker dazu, in der unter der Regie des Gesundheitsministeriums aufgebauten elektronischen Infrastruktur für den Schutz der Patientendaten zu sorgen. „Gesundheitsdaten sind wahrscheinlich die sensibelsten persönlichen Daten“, sagte Spahn. Ziel sei es, dass elektronische Patientendaten nicht in falsche Hände gerieten.
Für Versicherte, die kein eigenes Smartphone oder Tablet besitzen, sollen allerdings Möglichkeiten geschaffen werden, ihre Patientendaten in den Geschäftsstellen der Krankenkassen einzusehen.