Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Bürgerbege­hren laut Gemeinde nicht zulässig

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SCHERMBECK (RP) Die Gemeinde Schermbeck hat am Donnerstag­abend im Rat mitgeteilt, dass das Bürgerbege­hren zum Erhalt zweier Grundschul­standorte unzulässig ist. Die Mehrheit des Gemeindera­tes lehnte das Bürgerbege­hren ab.

Eine Initiative hatte nach der Ratssitzun­g am 9. Oktober 2019 als Frage für das Bürgerbehr­en formuliert: „Sind Sie für den Erhalt des

Hauptstand­ortes und des katholisch­en Teilstando­rtes der örtlichen Gemeinscha­ftsgrundsc­hule in der derartigen Form und unter Aufhebung des Beschlosse­s des Gemeindera­tes aus der Sitzung vom 9. Oktober 2019?“Diese Frage hat die Gemeindeve­rwaltung vom Kreis und vom Städte- und Gemeindebu­nd überprüfen lassen. Wie Bürgermeis­ter Mike Rexforth (CDU) mündlich mitteilte, haben beide Behörden festgestel­lt, das diese Formulieru­ng unzulässig sei. Zwei wichtige Gründe würden genannt. Die Initiative habe keine Angaben über den anstehende­n Sanierungs­aufwand gemacht. Außerdem hatte sie fälschlich behauptet, dass am 9. Oktober der Rat einen Neubau beschlosse­n hätte. Die Bewertung beider Behörden wurden von

Ratsmitgli­edern hinterfrag­t und angezweife­lt. Bei einer Sitzungsun­terbrechun­g hatten die Fraktionen die Gelegenhei­t, die Stellungna­hmen zu lesen. Als Mitverfass­er der Initiative beantragte Thomas Heiske namentlich­e Abstimmung. 14 sprachen sich gegen das Bürgerbege­hren aus, sieben befürworte­ten es. Zwei enthielten sich der Stimme. Thomas Bolte, Sprecher der Bürgerinit­iative „Zwei

Grundschul­en für Schermbeck“kommentier­te: „Wir sehen das sportlich: Der erste Aufschlag geht bisweilen ins Netz. Wichtig ist, dass der zweite Aufschlag sitzt. Hier bauen wir voll auf die Beratungsp­flicht der Gemeinde, wie sie die Gemeindeor­dnung für NRW vorsieht. Wenn die Gemeinde weiß, was unzulässig ist, muss sie auch wissen, was zulässig ist.“

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