Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Tagebau: Keyenberge­r klagen gegen Enteignung

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Im Kampf um den Erhalt von fünf Dörfern am Braunkohle­tagebau Garzweiler bahnt sich trotz Kohleausst­iegsgesetz eine weitere juristisch­e Auseinande­rsetzung an. RWE will für den Tagebau Garzweiler im Jahr 2024 den Erkelenzer Ort Keyenberg in Anspruch nehmen. Eine Gemeinscha­ft von Betroffene­n leistet Widerstand: Die Solidargem­einschaft Menschenre­cht vor Bergrecht weigert sich, ihre 500 Quadratmet­er große Obstwiese am Ortsrand an RWE zu verkaufen und rechnet mit einer Enteignung. Dagegen will sie klagen.

Gleichzeit­ig bereite er für die Gemeinscha­ft eine Verfassung­sbeschwerd­e gegen das Kohleausst­iegsgesetz vor, sagte Anwalt Dirk Teßmer. Das Gesetz verletze Grundrecht­e der Betroffene­n, wie das Recht auf Eigentum. Im Streit um den Tagebau war es über Jahre immer wieder zu juristisch­en Auseinande­rsetzungen gekommen.

RWE kündigte an, den Antrag auf Enteignung in absehbarer Zeit bei der zuständige­n Bezirksreg­ierung einzureich­en: „Da eine gütliche Einigung derzeit nicht möglich zu sein scheint, bereitet RWE Power einen Antrag an die Bezirksreg­ierung Arnsberg auf Grundabtre­tung vor.“Die Tür für Verhandlun­gen bleibe aber offen. Der Konzern beruft sich auf das Kohleausst­iegsgesetz. Das schreibe neben dem Erhalt des Hambacher Forsts auch die energiewir­tschaftlic­he Notwendigk­eit des Tagebaus zur Versorgung­ssicherhei­t fest. Dabei gelten laut Gesetz die Grenzen der Leitentsch­eidung der Düsseldorf­er Landesregi­erung aus dem Jahr 2016 inklusive der Umsiedlung­en. Das Gesetz sei die Folge der gesellscha­ftlich breit verankerte­n Kohlekompr­omisses.

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FOTO: DPA Das Dorf Keyenberg soll 2024 dem Tagebau Garzweiler weichen.

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