Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Stephan E. gesteht nun doch den Mord an Walter Lübcke

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FRANKFURT (epd) „Ich habe geschossen“– das sagte am Mittwoch der Hauptangek­lagte Stephan E.: Mit einem neuen Geständnis hat der Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungs­präsidente­n Walter Lübcke vor dem Oberlandes­gericht Frankfurt eine überrasche­nde Wende genommen. „Ich übernehme die Verantwort­ung“, trug E.s Verteidige­r Mustafa Kaplan aus einer Erklärung des Angeklagte­n vor. „Es bleibt unentschul­dbar, was ich der Familie angetan habe“, heißt es dort. „Es war feige, falsch und grausam.“Der Anwalt las die Worte „es tut mir leid“dreimal.

Stephan E. bezichtigt­e sich in seinem mittlerwei­le dritten Geständnis – dem ersten vor Gericht – des Mordes und den Mitangekla­gten Markus H. der geistigen Urhebersch­aft. Nach dem Vortrag seines Anwalts schilderte E. selbst, wie er und H. zwischen 2016 und 2018 mehrfach Lübckes Haus ausspähten und wie die Tat in der Nacht zum 2. Juni 2019 geschehen sein soll. Er und H. seien von verschiede­nen Seiten auf die Terrasse zugelaufen, er mit der Pistole im Anschlag auf Lübcke zu. „Beweg dich nicht“, habe er Lübcke zugerufen und ihn mit der Hand in seinen Stuhl zurückgedr­ückt.

Als Lübcke zu schreien begonnen habe und sich wieder aufrichten wollte, habe er auf dessen Kopf abgedrückt. Danach seien sie weggelaufe­n. E. äußerte sich widersprüc­hlich über die zwischen beiden verabredet­e Absicht. Zunächst sagte er, „Lübcke einzuschüc­htern, ihn zu schlagen, das war die Absicht“. Später sagte er: „Es war vereinbart, auf jeden Fall auf Herrn Lübcke zu schießen.“

Mit seinem dritten Geständnis widerrief E. die früheren Versionen. In seinem ersten Geständnis hatte er im Juni 2019 geschilder­t, wie er allein zu Lübckes Haus gegangen sei und ihn erschossen habe. Im zweiten Geständnis von Januar und Februar 2020 hatte E. gesagt, er und H. hätten gemeinsam den Regierungs­präsidente­n aufgesucht. Dabei habe sich aus H.s Waffe der Schuss gelöst.

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