Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Rechtssich­erheit

Schweigepf­licht

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Zu „Die Schweigepf­licht der Ärzte muss bleiben“(RP vom 25. Juli): Es geht doch überhaupt nicht um die Aufhebung der ärztlichen Schweigepf­licht, zumal jeder Arzt, der ein sexuell misshandel­tes Kind vor Augen hat, schon heute zum „Schutz höherwerti­ger Rechtsgüte­r“von seiner Schweigepf­licht entbunden ist und sich auf einen „rechtferti­genden Notstand“im Sinne des

§ 34 STGB berufen kann. Das „Recht auf informatio­nelle Selbstbest­immung“der durch aktives Handeln oder Wegschauen (unterlasse­n) zu Tätern gewordenen Angehörige­n kann nie höher bewertet werden, als das Recht eines schutzbedü­rftigen Kindes auf Leben und körperlich­e wie seelische Unversehrt­heit. Ein Beispiel, wie es anders funktionie­ren kann, ist die in Duisburg vom Bund Deutscher Kriminalbe­amter und Kinderärzt­en gegründete Initiative „RISKID e.v.“(Risiko-kinder-informatio­nssystem-deutschlan­d), die keinesfall­s die ärztliche Schweigepf­licht abschaffen oder aufweichen möchte, sondern den Ärzten Rechtssich­erheit geben und in erster Linie aktiven Kinderschu­tz leisten will. Karl Heinz Richter Düsseldorf

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