Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Kritik an höherer Steuer für Fähren
Rheinfähren zahlen jetzt den vollen Mehrwertsteuersatz. Es drohen höhere Preise.
DÜSSELDORF (kes) Autofähren müssen als Folge des Klimaschutzgesetzes seit Jahresbeginn den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen. Dagegen laufen derzeit der Deutsche Fährverband und viele seiner Mitglieder Sturm. „Die Steuererhöhung von zwölf Prozent ist für unser Unternehmen finanziell nicht verkraftbar“, schrieb Michaela Schäfer vom Rheinfährbetrieb Schäfer aus Meerbusch an die FDP-BUNdestagsabgeordnete Marie-agnes Strack-zimmermann. Die höhere Steuer könnte auch zu einem Anstieg der Fährtarife führen.
Hintergrund der Steuererhöhung ist die Absenkung der Mehrwertsteuer für die Beförderung von Personen im Schienenfern- und Nahverkehr. Die Fähren hatten bislang für alle Transporte, vor allem für die von Autos, nur den ermäßigten Steuersatz gezahlt. Nach Auskunft von Sarah Ryglewski (SPD), der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, gilt der ermäßigte Steuersatz auf Fähren jetzt nur noch für die Personenbeförderung, nicht mehr für den Transport von Autos. „Eine reine Güterbeförderung ist nicht von der Steuersatzermäßigung umfasst“, schrieb die Finanzstaatssekretärin auf eine Anfrage des Fdp-bundestagsabgeordneten Bernd Reuther aus Wesel.
Für die Fähren ist der Autotransport das Hauptgeschäft. Im Jahr 2019 beförderten die Schiffe auf deutschen Flüsse rund 54 Millionen Pkw. „Die erhöhte Besteuerung der
Fähren steht offensichtlich im Widerspruch mit dem Klimaschutzgesetz“, erklärte der Fdp-politiker Reuther. „Höhere Preise verringern die Akzeptanz bei den Autofahrern und führen zu unnötigen Umwegen. Das muss die Bundesregierung verhindern.“
Eine schnelle Änderung des Steuergesetzes ist jedoch nicht in Sicht. Denn die höhere Fährenbesteuerung steht im Einklang mit EU-REgeln. Die sehen niedrigere Steuersätze nur für die Beförderung von Personen vor. Allerdings wollen sich die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern nach Aussage von Finanzstaatssekretärin Ryglewski mit der steuerlichen Behandlung von Fähren noch einmal beschäftigen.