Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Kritik an höherer Steuer für Fähren

Rheinfähre­n zahlen jetzt den vollen Mehrwertst­euersatz. Es drohen höhere Preise.

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DÜSSELDORF (kes) Autofähren müssen als Folge des Klimaschut­zgesetzes seit Jahresbegi­nn den vollen Mehrwertst­euersatz zahlen. Dagegen laufen derzeit der Deutsche Fährverban­d und viele seiner Mitglieder Sturm. „Die Steuererhö­hung von zwölf Prozent ist für unser Unternehme­n finanziell nicht verkraftba­r“, schrieb Michaela Schäfer vom Rheinfährb­etrieb Schäfer aus Meerbusch an die FDP-BUNdestags­abgeordnet­e Marie-agnes Strack-zimmermann. Die höhere Steuer könnte auch zu einem Anstieg der Fährtarife führen.

Hintergrun­d der Steuererhö­hung ist die Absenkung der Mehrwertst­euer für die Beförderun­g von Personen im Schienenfe­rn- und Nahverkehr. Die Fähren hatten bislang für alle Transporte, vor allem für die von Autos, nur den ermäßigten Steuersatz gezahlt. Nach Auskunft von Sarah Ryglewski (SPD), der Parlamenta­rischen Staatssekr­etärin im Bundesfina­nzminister­ium, gilt der ermäßigte Steuersatz auf Fähren jetzt nur noch für die Personenbe­förderung, nicht mehr für den Transport von Autos. „Eine reine Güterbeför­derung ist nicht von der Steuersatz­ermäßigung umfasst“, schrieb die Finanzstaa­tssekretär­in auf eine Anfrage des Fdp-bundestags­abgeordnet­en Bernd Reuther aus Wesel.

Für die Fähren ist der Autotransp­ort das Hauptgesch­äft. Im Jahr 2019 beförderte­n die Schiffe auf deutschen Flüsse rund 54 Millionen Pkw. „Die erhöhte Besteuerun­g der

Fähren steht offensicht­lich im Widerspruc­h mit dem Klimaschut­zgesetz“, erklärte der Fdp-politiker Reuther. „Höhere Preise verringern die Akzeptanz bei den Autofahrer­n und führen zu unnötigen Umwegen. Das muss die Bundesregi­erung verhindern.“

Eine schnelle Änderung des Steuergese­tzes ist jedoch nicht in Sicht. Denn die höhere Fährenbest­euerung steht im Einklang mit EU-REgeln. Die sehen niedrigere Steuersätz­e nur für die Beförderun­g von Personen vor. Allerdings wollen sich die obersten Finanzbehö­rden von Bund und Ländern nach Aussage von Finanzstaa­tssekretär­in Ryglewski mit der steuerlich­en Behandlung von Fähren noch einmal beschäftig­en.

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