Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Drei Jahre Haft für nächtlichen Überfall auf Schwangere
SCHERMBECK (jok) Es müssen furchtbare Minuten gewesen sein, die eine schwangere Frau am 11. April 2019 in ihrem Schlafzimmer in Schermbeck erleiden musste. Mitten in der Nacht drang ein maskierter Täter in ihr Schlafzimmer ein und verletzte sie erheblich – zunächst in ihrem Bett, dann auch noch am Boden liegend.
Das Opfer war sich sofort sicher: Es handelt sich bei der grausamen Tat um den Vater ihres noch ungeborenen Kindes, der gegen die Schwangerschaft war und meinte, er dürfte bestimmen, dass die Frau das Kind abtreiben müsse. Wie die Kripo ermittelte, googelte er vor der Tat noch: „Was tötet Ungeborenes?“Erst als die schwer verletzte Frau den Täter mit dessen Namen ansprach, in Todesangst flehte von ihm abzulassen und zusicherte nicht zur Polizei zu gehen, ergriff dieser die Flucht.
Das Schöffengericht in Wesel kam zu dem Urteil, dass der Kindsvater, ein 32-Jähriger aus Dorsten, ohne jeden Zweifel der Täter ist und verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft – unter anderem, weil der nicht geständige Mann mehrfach vorbestraft ist und zum Tatzeitpunkt auch noch unter Bewährung stand.
Der Angeklagte selber bestritt die Tat von Anfang an, erfand jedoch mehrere Geschichten, die seine Unschuld beweisen sollten. Dass sein Handy in dieser Nacht noch um 2.53 Uhr bei ihm zu Hause und ab 3.08 Uhr am Tatort in Schermbeck eingeloggt war, erklärte er mit einem sexuellen Kontakt, den er genau zu diesem Zeitpunkt mit einer 29-Jährigen auf einem Parkplatz in unmittelbarer Nähe gehabt habe.
Logischerweise überprüfte das Gericht dieses Alibi und vernahm die Zeugin. Diese verwickelte sich dann jedoch in mehrere Widersprüche zu den Schilderungen des Angeklagten.
Auf mehrmalige Nachfrage von Richter und Staatsanwalt versicherte sich aber, sie wisse haargenau, dass es der 11. April 2019 gewesen sei, weil das ein besonderer Tag für sie bei ihrer Freundin in Drevenack gewesen sei, die sie nach ihrem Donnerstags-training gegen 22.30 Uhr besucht habe.
Stunden später, also schon am frühen Morgen, habe sie sich dann mit dem Angeklagten über einen Sex-chat verabredet und ihn auf einem Parkplatz ganz in der Nähe des Tatortes getroffen. Dumm nur: Die Tat fand am 11. April zwischen 3.10 und 3.50 Uhr statt, also schon genau eine Nacht zuvor.
Damit war nicht nur das Alibi des Angeklagten vom Tisch. Der Staatsanwalt kündigte umgehend an, ein Verfahren gegen die Zeugin wegen uneidlicher Falschaussage einzuleiten.