Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Grüne blockieren Regelung für neuen Bußgeldkat­alog

In einer Woche könnte der Bundesrat neue Vorschrift­en beschließe­n. Doch die Fronten sind verhärtet.

- VON JAN DREBES

BERLIN Seit Monaten warten Autofahrer auf eine Novelle der Straßenver­kehrsordnu­ng zur Neuregelun­g von Fahrverbot­en und Bußgeldern für Temposünde­r. Jetzt läuft alles auf die Frage hinaus, wie kompromiss­fähig die Grünen in den Landesregi­erungen sind, um in der kommenden Woche im Bundesrat eine Lösung zu finden. Nach Informatio­nen unserer Redaktion aus Kreisen der Verkehrsmi­nisterien könnte ein Kompromiss aus noch höheren Bußgeldern oder einer Ausweitung der strengen Fahrverbot­szonen etwa auf Straßen vor Pflegeheim­en kommen.

Hintergrun­d ist, dass wegen eines Formfehler­s in einer eigentlich bereits beschlosse­nen Novelle des Bundesverk­ehrsminist­eriums die Neuregelun­gen ausgesetzt wurden und derzeit der alte Bußgeldkat­alog gilt. Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) will die Überarbeit­ung nun dafür nutzen, strenge Fahrverbot­sregelunge­n zu entschärfe­n, die in der Novelle verankert waren. Die Grünen pochen auf eine Korrektur des Formfehler­s, wollen die scharfen Sanktionen in der Neufassung aber bislang beibehalte­n.

Am Mittwoch hatten die Verkehrsmi­nister keinen Kompromiss finden können, obwohl Vorschläge mehrerer Länder auf dem Tisch liegen, denen auch Scheuer zustimmen würde. So hatten NRW, Niedersach­sen und das Saarland als Vorsitzlan­d der Verkehrsmi­nisterkonf­erenz ein Papier vorgelegt, wonach Temposünde­r ein Fahrverbot erhalten, wenn sie innerorts vor Schulen und Kitas mehr als 21 Stundenkil­ometer zu schnell fahren oder außerorts in Autobahnba­ustellen 26 Stundenkil­ometer schneller als erlaubt sind. Zudem ist ein Warnschuss vorgesehen: So droht bei diesen und noch höheren Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en auch in allen anderen Verkehrsbe­reichen zunächst ein höheres Bußgeld als bislang. Ein Fahrverbot kommt dann hinzu, wenn der Temposünde­r binnen eines Jahres erneut erwischt wird. Diese Stellschra­uben könnte man noch anziehen, um eine Zustimmung der Grünen zu erreichen, hieß es. Demnach könnte die Frist für die Warnschuss­regelung auf bis zu drei Jahre ausgeweite­t und die Bußgelder beispielsw­eise um weitere 20 Euro erhöht werden.

Konkret könnte das für Autofahrer, die innerorts zwischen 21 und 25 Stundenkil­ometer zu schnell sind, ein Bußgeld von 120 Euro bedeuten. Bislang sind im Kompromiss­papier statt der aktuell geltenden 80 Euro künftig 100 Euro vorgesehen. Ab 26 bis 30 Stundenkil­ometer Geschwindi­gkeitsüber­schreitung könnten 140 Euro fällig werden, in beiden Fällen mit Warnschuss­regelung.

Aus Verhandlun­gskreisen hieß es, Scheuer stehe hinter zusätzlich­en Verschärfu­ngen des vorgelegte­n Kompromiss­papiers. Auch bei den grünen Verkehrsmi­nistern gebe es Verhandlun­gsspielrau­m. Die schärfsten Gegner des Mittelwegs seien die Grünen in den Stadtstaat­en Berlin, Hamburg und Bremen. Sie pochen darauf, keine Neuregelun­g zu schaffen, die weniger Verkehrssi­cherheit bedeutet. In der Vergangenh­eit stieß aus diesem Grund die Warnschuss­regelung auf Kritik bei den Grünen. Sie fürchten, dass sich Temposünde­r dadurch nicht stark genug abgeschrec­kt fühlen könnten.

Sollten die Grünen ihren Widerstand nicht aufgeben, dürfte es in der kommenden Woche erneut keinen Beschluss des Bundesrate­s geben, weil die nötigen Mehrheiten ohne die Grünen nicht zustande kämen. Die Folge: Autofahrer müssten mindestens einen weiteren Monat auf eine Neuregelun­g der Straßenver­kehrsordnu­ng warten.

Der Bundesverk­ehrsminist­er will die Überarbeit­ung dafür nutzen, strenge Fahrverbot­sregelunge­n zu entschärfe­n

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