Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Autofahrer rastet nach Disput aus
Im Juni 2019 war eine Frau in Wesel von einem 45-Jährigen vor der Haustür attackiert worden.
WESEL/DUISBURG (bm) Vor den Gerichten häufen sich die Taten, bei denen Meinungsverschiedenheiten im Straßenverkehr zu Gewalttätigkeiten führen. So war das auch im Falle eines 45-jährigen Mannes aus Herten, der am 26. Juni 2019 in Wesel eine 34-jährige Frau attackierte. Sein Versuch, in der Berufung vor dem Landgericht Duisburg einen Freispruch zu erzielen, scheiterte allerdings.
Das Amtsgericht Wesel hatte keinen Zweifel, dass der Angeklagte, nachdem sich die Geschädigte an einer Ampel über seine vorangegangene Fahrweise beschwert hatte, die Frau bis zu ihrer Haustür in Wesel verfolgte und sie gemeinsam mit seiner heranwachsenden Tochter attackierte. Dafür gab es fünf Monate Haft mit Bewährung.
Das sei doch alles ganz anders gewesen, beteuerte der bereits mehrfach, auch einschlägig vorbestrafte Angeklagte. „Sie ist an der nächsten Ampel zu meinem Wagen gekommen, war furchtbar aggressiv und hat versucht, mich am Aussteigen zu hindern.“Dabei habe sich die Frau wohl versehentlich Verletzungen zugezogen. „Als ich die Polizei rufen wollte, ist sie abgehauen.“Und er wisse auch genau warum: Die Frau besitze keinen Führerschein. Er sei ihr nur gefolgt, um ihre Adresse herauszubekommen. „Da hat sie sofort meine Tochter angegriffen. Ich habe sie nur festgehalten. Daher die blauen Flecke an den Armen.“
Die Hauptbelastungszeugin wollte sich zur Frage, ob sie oder jemand anders fuhr, nicht äußern. „Das ist ein schwebendes Verfahren“, begründete sie. Ansonsten aber entsprach ihre Aussage dem, was sie Polizei und Amtsgericht erzählt hatte: „Der hat gehupt und gedrängelt.“Sie habe den Mann zur Rede stellen wollen, dann aber die Straße geräumt, weil andere Verkehrsteilnehmer behindert wurden.
„Als ich zu Hause aus dem Auto stieg, war er auf einmal auch wieder da“, erinnerte sich die Zeugin. „Er hat mich von hinten festgehalten, seine Tochter hat mir mehrfach ins Gesicht geschlagen.“An ihren Verletzungen bestand wenig Zweifel: diverse Prellungen und eine Platzwunde an der Lippe.
Die Berufungskammer verwarf das Rechtsmittel des Angeklagten. Vor einer höheren Strafe rettete ihn der Umstand, dass sich eine Strafe auf die alleinige Berufung eines Angeklagten hin nicht für ihn verschlechtern darf. Denn woher das Amtsgericht im Urteil einen minderschweren Fall nahm, blieb dem Landgericht ein Rätsel. Daher hätte der 45-Jährige eigentlich zu mindestens sechs Monaten verurteilt werden müssen. Gegen die Tochter des Angeklagten war übrigens vor dem Amtsgericht Bochum verhandelt worden. Ob und wie das Verfahren gegen sie endete, wussten Gericht und Staatsanwältin nicht zu sagen. Bereits im Vorfeld des Berufungsverfahrens ihres Vaters hatte die 20-Jährige schriftlich mitgeteilt, von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen zu wollen.