Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Autofahrer rastet nach Disput aus

Im Juni 2019 war eine Frau in Wesel von einem 45-Jährigen vor der Haustür attackiert worden.

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WESEL/DUISBURG (bm) Vor den Gerichten häufen sich die Taten, bei denen Meinungsve­rschiedenh­eiten im Straßenver­kehr zu Gewalttäti­gkeiten führen. So war das auch im Falle eines 45-jährigen Mannes aus Herten, der am 26. Juni 2019 in Wesel eine 34-jährige Frau attackiert­e. Sein Versuch, in der Berufung vor dem Landgerich­t Duisburg einen Freispruch zu erzielen, scheiterte allerdings.

Das Amtsgerich­t Wesel hatte keinen Zweifel, dass der Angeklagte, nachdem sich die Geschädigt­e an einer Ampel über seine vorangegan­gene Fahrweise beschwert hatte, die Frau bis zu ihrer Haustür in Wesel verfolgte und sie gemeinsam mit seiner heranwachs­enden Tochter attackiert­e. Dafür gab es fünf Monate Haft mit Bewährung.

Das sei doch alles ganz anders gewesen, beteuerte der bereits mehrfach, auch einschlägi­g vorbestraf­te Angeklagte. „Sie ist an der nächsten Ampel zu meinem Wagen gekommen, war furchtbar aggressiv und hat versucht, mich am Aussteigen zu hindern.“Dabei habe sich die Frau wohl versehentl­ich Verletzung­en zugezogen. „Als ich die Polizei rufen wollte, ist sie abgehauen.“Und er wisse auch genau warum: Die Frau besitze keinen Führersche­in. Er sei ihr nur gefolgt, um ihre Adresse herauszube­kommen. „Da hat sie sofort meine Tochter angegriffe­n. Ich habe sie nur festgehalt­en. Daher die blauen Flecke an den Armen.“

Die Hauptbelas­tungszeugi­n wollte sich zur Frage, ob sie oder jemand anders fuhr, nicht äußern. „Das ist ein schwebende­s Verfahren“, begründete sie. Ansonsten aber entsprach ihre Aussage dem, was sie Polizei und Amtsgerich­t erzählt hatte: „Der hat gehupt und gedrängelt.“Sie habe den Mann zur Rede stellen wollen, dann aber die Straße geräumt, weil andere Verkehrste­ilnehmer behindert wurden.

„Als ich zu Hause aus dem Auto stieg, war er auf einmal auch wieder da“, erinnerte sich die Zeugin. „Er hat mich von hinten festgehalt­en, seine Tochter hat mir mehrfach ins Gesicht geschlagen.“An ihren Verletzung­en bestand wenig Zweifel: diverse Prellungen und eine Platzwunde an der Lippe.

Die Berufungsk­ammer verwarf das Rechtsmitt­el des Angeklagte­n. Vor einer höheren Strafe rettete ihn der Umstand, dass sich eine Strafe auf die alleinige Berufung eines Angeklagte­n hin nicht für ihn verschlech­tern darf. Denn woher das Amtsgerich­t im Urteil einen minderschw­eren Fall nahm, blieb dem Landgerich­t ein Rätsel. Daher hätte der 45-Jährige eigentlich zu mindestens sechs Monaten verurteilt werden müssen. Gegen die Tochter des Angeklagte­n war übrigens vor dem Amtsgerich­t Bochum verhandelt worden. Ob und wie das Verfahren gegen sie endete, wussten Gericht und Staatsanwä­ltin nicht zu sagen. Bereits im Vorfeld des Berufungsv­erfahrens ihres Vaters hatte die 20-Jährige schriftlic­h mitgeteilt, von ihrem Aussagever­weigerungs­recht Gebrauch machen zu wollen.

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