Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Was steht mir bei kaputtem Gepäck zu?

Der Koffer: ein Wrack. Der Inhalt: teilweise hinüber. Wenn das Reisegepäc­k auf einem Flug beschädigt wird, muss die Airline dafür einstehen. Was Passagiere wissen müssen.

- VON PHILIPP LAAGE

Hülle aufgeschli­tzt, Griff abgerissen, Rollen kaputt: Wenn der Koffer am Flughafen nach der Landung kaputt über das Gepäckband läuft, ist der Schock erst einmal groß. Im schlimmste­n Fall ist sogar der Inhalt beschädigt. Doch Schäden am Gepäck müssen Passagiere nicht hinnehmen. Die Fluggesell­schaft haftet.

Was mache ich, wenn mein Koffer beschädigt ist? Reiserecht­sexpertin Sabine Fischer-volk von der Kanzlei Karimi in Berlin empfiehlt, sich zunächst an den Lostand-found-schalter zu wenden. Dort wird eine schriftlic­he Schadensme­ldung aufgegeben. Die Frist für diese Meldung beträgt nämlich nur sieben Tage, also am besten die Formalie gleich am Flughafen erledigen.

Kann ich mir auf Kosten der Airline sofort Ersatz kaufen? „Ich habe eine Schadensmi­nderungspf­licht“, erklärt die Juristin. Es kann günstiger sein, wenn die Fluggesell­schaft den Koffer reparieren lässt. Diese Möglichkei­t muss man der Airline einräumen. Also nicht sofort selbst in die Werkstatt gehen.

„Wenn die Airline mich auffordert, den Koffer zur Reparatur irgendwo hinzubring­en, dann muss ich das erst einmal akzeptiere­n“, sagt Fischer-volk. Mit Ausnahmen: Wer den Koffer sofort wieder braucht, kann nicht auf eine Reparatur warten. „Viele machen ja durchaus häufig Reisen, die brauchen schnell einen Ersatz. Das muss man dann einwenden.“

Es kann aber auch sein, dass die Airline dem Reisenden von sich aus einen Ersatzkoff­er anbietet. „Die Wahl liegt hier beim Reisenden. Man muss das nicht annehmen“, erläutert Sabine Fischer-volk. „Man kann auch darauf bestehen, sich selbst einen neuen Koffer zu besorgen.“

Gleich einen neuen Koffer und Ersatz für zerstörte Kleidung kann man sich dann kaufen, wenn das Gepäck auf dem Weg in den Urlaub beschädigt wurde – also die Reise erst noch vor einem liegt. Die Airline muss diese Auslagen dann erstatten. Doch Vorsicht: Die Kosten für die Einkäufe müssen verhältnis­mäßig sein.

Wie viel Geld bekomme ich von der Fluggesell­schaft? Maximal sind das der Juristin zufolge etwa 1400 Euro – und zwar für den Koffer und den beschädigt­en Inhalt zusammen sowie pro Person und nicht pro Gepäckstüc­k. Die genaue Summe ergibt sich aus der Umrechnung des Euro zu den sogenannte­n Sonderzieh­ungsrechte­n.

Ebenfalls wichtig: „Es wird immer nur der Zeitwert ersetzt, sowohl des Koffers als auch der Gegenständ­e darin“, erklärt Fischer-volk. Der Versichere­r der Airline berechnet den Zeitwert. „Der Fluggast sollte die Kosten anhand von Kaufbelege­n darlegen oder erklären, was er etwa für die Kleidung bezahlt hat.“Hat man keine Kaufbelege für die Kleidung, muss man das Alter glaubhaft machen.

Die Versichere­r fordern manchmal die beschädigt­en Gegenständ­e ein, sie können aber auch darauf verzichten. Am besten machen Passagiere Fotos vom ramponiert­en oder zerstörten Kofferinha­lt. Idealerwei­se hat man sogar ein Foto, das den Zustand des Koffers vor der Beschädigu­ng zeigt. „Wichtig ist auch, Zeugen zu benennen“, rät Fischer-volk. Also am besten gleich am Flughafen Mitreisend­e ansprechen.

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FOTO: DANIEL REINHARDT/DPA-TMN Was, wenn der Koffer mit so einem Loch vom Band rollt? Für beschädigt­es Gepäck sind die Fluggesell­schaften verantwort­lich – und müssen Reparature­n zahlen.

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