Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Fallen beim Fertighaus

Fertighäus­er sind bei vielen beliebt. Schließlic­h geht der Bau oft zügig voran. Bei der Vertragsge­staltung können allerdings einige Fallen lauern. Worauf Bauherren achten müssen.

- VON KATJA FISCHER

In wenigen Wochen zum Traumhaus – das ist mit einem Fertighaus durchaus möglich. Es besteht aus vorgeferti­gten Elementen und wird auf der Baustelle nur noch aufgebaut. Danach braucht es allerdings noch etwas Zeit für den Innenausba­u. Fertighäus­er können dabei durchaus individuel­l geplant und auf die Nutzer zugeschnit­ten werden.

„Das mutet unkomplizi­ert an, ist es aber nicht“, sagt Rechtsanwa­lt Mike Große von der Arbeitsgem­einschaft für Bau- und Immobilien­recht im Deutschen Anwaltvere­in. „Im Bauvertrag und auch im Bauverlauf können erhebliche Risiken lauern.“

Es sei durchaus keine Seltenheit, dass in Verträgen Leistungen ausgenomme­n sind, die dann durch die Bauherren zusätzlich bereitgest­ellt werden müssen. So können die Errichtung von Baustraßen oder die Bereitstel­lung von Baustrom und Bauwasser die Kosten in die Höhe treiben.

Das sieht der Bundesverb­and Deutscher Fertigbau anders. „Bei jedem Bauvorhabe­n, egal ob Fertighaus oder nicht, muss sich der Bauherr darum kümmern, dass Grundstück, Zufahrt, Strom, Wasser, behördlich­e Genehmigun­gen und so weiter rechtzeiti­g vorhanden sind“, betont Pressespre­cher Christoph Windscheif. Das ist Voraussetz­ung, damit gebaut werden kann.

Nicht zulässig, aber in der Praxis durchaus zu finden, sind Klauseln, die es dem Unternehme­n erlauben, vertraglic­h vereinbart­e Leistungen nachträgli­ch zu ändern. „Es muss triftige Gründe für Änderungen geben und diese müssen für Kunden zumutbar sein“, sagt Wendelin Monz vom Bauherren-schutzbund. „Unwirksam ist auch die Vertragsre­gelung, dass der Bauherr nur eine Woche nach dem Aufbau des Hauses Zeit hat, Mängel anzuzeigen.“Ebenfalls unzulässig ist das Ansinnen eines Bauunterne­hmens, die Preise für Teilleistu­ngen nach der aktuellen Preisliste bei Fertigstel­lung des Objekts abrechnen zu wollen.

Gern werben Anbieter damit, dass Bauherren den Preis durch Eigenleist­ungen reduzieren können. Das ist meist unproblema­tisch bei Ausbauleis­tungen wie Malerarbei­ten oder dem Verlegen des Bodenbelag­s. „Mit einem höheren Risiko sind hingegen Eigenleist­ungen verbunden, die einen direkten Einfluss auf den Baufortsch­ritt haben“, so Große.

Fallen können auch im Zahlungspl­an stecken. „Der ist oft kopflastig“, erklärt Monz. „Das heißt, die ersten Raten werden zu früh und zu hoch angesetzt.“

Bauherren sollten auf ihr Recht pochen, schon von der ersten Rate fünf Prozent des Gesamtwerk­lohnes als Sicherheit einzubehal­ten, rät der Jurist.

Auch die Bauunterne­hmen wollen sich absichern, denn sie gehen mit hohen Summen in Vorleistun­g, wenn sie das Haus industriel­l vorfertige­n. „Sie dürfen von ihren Kunden in engem Rahmen Sicherheit­en verlangen“, stellt Wendelin Monz klar. „Aber dabei schießen sie schon mal über das Ziel hinaus.“Bereits 2017 untersagte das Oberlandes­gericht Koblenz die verbrauche­rfeindlich­e Klausel in Verträgen eines Fertighaus­unternehme­ns, nach der Bauherren den Anspruch auf Auszahlung ihres Darlehens an das Bauunterne­hmen abtreten, um dieses abzusicher­n (Az.: 2 U 296/16).

„Die Abtretung des Darlehens an die Baufirma hat enorme Nachteile für den Bauherrn“, erklärt Monz. „Die Baufirma hat dann praktisch das Zugriffsre­cht auf das Darlehen des Bauherren.“Sie könne etwa Raten anfordern, wenn das gar nicht gerechtfer­tigt ist.

„Bauherren sollten Verträge stets aufmerksam prüfen und sich im Zweifelsfa­ll fachlichen Rat einholen“, sagt daher Verbandsve­rtreter Windscheif. Aus seiner Sicht bieten Fertighäus­er durchaus Vorteile: So sei der Baufortsch­ritt, also der Zeitplan und damit die zu leistenden Zahlungen, bei einem Fertighaus im Voraus gut planbar, sagt der Experte.

Auch das Wetter spiele beim Bau keine so große Rolle. Der Großteil der Bauleistun­g werde nämlich nicht auf der Baustelle, sondern schon bei der Produktion der Bauelement­e erbracht. „Das Risiko für den Bauherren ist bei einem Fertighaus-bauvertrag also insgesamt geringer.“

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FOTO: DPA Fertighäus­er sind schnell aufgebaut. Bauherren sollten sich aber für die Prüfung des Vertrages Zeit nehmen.

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