Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Alternativmedizin: Urteil stärkt die Krankenkassen
CELLE (epd) Im Dauerstreit um die Kostenerstattung alternativer Arzneien und Heilmethoden hat das Landessozialgericht Niedersachsen-bremen die Position der gesetzlichen Krankenkassen gestärkt. Mit drei am Montag veröffentlichten Urteilen wiesen die Richter die Klagen eines Mannes aus Langenhagen bei Hannover ab, der seit Langem an chronischer Erschöpfung, allergischem Asthma, Tinnitus sowie einer Nierenerkrankung leidet.
Der Patient hatte bei seiner Kasse die Kostenübernahme für Ginseng als Nahrungsergänzungsmittel, eine Feldenkrais-therapie und die Behandlung in einem Naturheilzentrum beantragt. Die Therapien, die ihm teils ärztlich empfohlen worden seien, hätten bei ihm angeschlagen, argumentierte er.
Die Kasse lehnte dies ab. Nahrungsergänzungsmittel seien generell von der Kostenübernahme ausgeschlossen, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel könnten nur in Ausnahmefällen bezahlt werden. Eine Feldenkrais-behandlung – ein nach seinem Begründer Moshe Feldenkrais benanntes, körperorientiertes, pädagogisches Verfahren – sei kein anerkannter Gesundheitskurs. Zudem sei die Heilpraktikerin, die den Kläger behandelte, nicht berechtigt, ihre Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen.
Das Gericht bestätigte in allen Fällen die Auffassung der Krankenkasse. Im Fall des Naturheilzentrums stützte es sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Danach umfasst der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vor allem ärztliche und psychotherapeutische Behandlung. Voraussetzung sei die Approbation der Behandler. Der gesetzliche Arztvorbehalt bedeute einen Ausschluss nichtärztlicher Heilbehandler von der Kostenübernahme.