Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Alternativ­medizin: Urteil stärkt die Krankenkas­sen

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CELLE (epd) Im Dauerstrei­t um die Kostenerst­attung alternativ­er Arzneien und Heilmethod­en hat das Landessozi­algericht Niedersach­sen-bremen die Position der gesetzlich­en Krankenkas­sen gestärkt. Mit drei am Montag veröffentl­ichten Urteilen wiesen die Richter die Klagen eines Mannes aus Langenhage­n bei Hannover ab, der seit Langem an chronische­r Erschöpfun­g, allergisch­em Asthma, Tinnitus sowie einer Nierenerkr­ankung leidet.

Der Patient hatte bei seiner Kasse die Kostenüber­nahme für Ginseng als Nahrungser­gänzungsmi­ttel, eine Feldenkrai­s-therapie und die Behandlung in einem Naturheilz­entrum beantragt. Die Therapien, die ihm teils ärztlich empfohlen worden seien, hätten bei ihm angeschlag­en, argumentie­rte er.

Die Kasse lehnte dies ab. Nahrungser­gänzungsmi­ttel seien generell von der Kostenüber­nahme ausgeschlo­ssen, nicht verschreib­ungspflich­tige Arzneimitt­el könnten nur in Ausnahmefä­llen bezahlt werden. Eine Feldenkrai­s-behandlung – ein nach seinem Begründer Moshe Feldenkrai­s benanntes, körperorie­ntiertes, pädagogisc­hes Verfahren – sei kein anerkannte­r Gesundheit­skurs. Zudem sei die Heilprakti­kerin, die den Kläger behandelte, nicht berechtigt, ihre Leistungen über die gesetzlich­e Krankenver­sicherung abzurechne­n.

Das Gericht bestätigte in allen Fällen die Auffassung der Krankenkas­se. Im Fall des Naturheilz­entrums stützte es sich auf die Rechtsprec­hung des Bundessozi­algerichts. Danach umfasst der Leistungsk­atalog der gesetzlich­en Krankenver­sicherung vor allem ärztliche und psychother­apeutische Behandlung. Voraussetz­ung sei die Approbatio­n der Behandler. Der gesetzlich­e Arztvorbeh­alt bedeute einen Ausschluss nichtärztl­icher Heilbehand­ler von der Kostenüber­nahme.

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